die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Gummersbach“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Gummersbach, Urteil vom 08.02.2008
- 2 C 239/05 -
Festgefrorene Rollläden – Käufer hat Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages
Werbeprospekt lässt keine Hinweise auf mögliche Schwierigkeiten im Winter erkennen
Neu eingebaute Rollläden, die aufgrund von Kondenswasser festfrieren und sich dadurch nicht mehr ordnungsgemäß öffnen und schließen lassen, berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Dies entschied das Amtsgericht Gummersbach.
Im zugrunde liegenden Streitfall kaufte ein Mann für sein Haus neue Rollläden, die laut Werbeprospekt durch die Konstruktion überdurchschnittlich gute Schall- und Wärmedämmwerte erreichen, wodurch das System hervorragende energiesparende Eigenschaften habe. Einige Zeit nach dem Einbau zeigten sich jedoch Mängel an den Jalousien. Bei Frosttemperaturen froren die Lamellen zu, was ein Hochziehen der Rollläden verhinderte und beim Herablassen ein Herausfallen aus der Führungsschiene bewirkte.Der Mann verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Verkäufer wies jedoch darauf hin, dass es sich weder um Konstruktions- und Herstellungsfehler... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Gummersbach, Urteil vom 15.03.2010
- 10 C 169/09 -
Haftung des Mieters für Verschulden seiner Umzugshelfer
Mieter muss für von Umzugshelfern verursachten Schaden an Aufzugsanlage aufkommen
Nimmt ein Mieter zum Einzug in die Mietwohnung die Hilfe dritter Personen in Anspruch, so haftet er für die von diesen Personen schuldhaft verursachte Verletzung des Eigentums des Vermieters. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Gummersbach hervor.
Beim Einzug in die neue Wohnung beschädigten zwei Bekannte des neuen Mieters, die ihm beim Umzug halfen, den Notschalter im Fahrstuhl, wodurch dem Vermieter Reparaturkosten in Höhe von rund 812,68 EUR entstanden. Der Vermieter verklagte den neuen Mieter auf Erstattung seiner Reparaturkosten.Das Amtsgericht Gummersbach verurteilte den Mieter zur Zahlung. Der Vermieter... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
