die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Gemünden a. Main“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Gemünden a. Main, Urteil vom 27.05.2010
- 11 C 74/10 -
Zahlungshinweis im Fließtext eines Antragsformulars für einen Branchenbucheintrag wird als überraschende Klausel unwirksam
Eine wichtige Regelung darf nicht zwischen unwichtigen Regelungen oder an sonst unerwarteter Stelle platziert werden
Branchenbucheinträge für Unternehmen sind in der Regel kostenlos. Erhebt der Anbieter einer derartigen "Dienstleistung" dennoch eine Gebühr, so muss er einen Hinweis darauf auffällig im Vertragsformular platzieren. Jede Maßnahme, die dazu führt, den anfallenden Rechnungsbetrag zu "verstecken", kann als arglistige Täuschung gewertet werden und einen Vertrag ungültig werden lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Gemünden am Main hervor.
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über Ansprüche aus einem Werkvertrag. Die Klägerin bot Selbständigen und Gewerbetreibenden Eintragungen in einem Internet-Branchenbuch als "Brancheneintrag business" oder "premium" an. Die Beklagte habe von der Klägerin per Post ein Antragsformular erhalten, auf dem sich unter dem Abschnitt mit den Kontaktdaten ein mit schwarzem Rahmen umrandeter Textkasten mit einem mehrzeiligen Text befunden habe, in dem unter anderem auf die Verpflichtung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 910 Euro hingewiesen worden sei.Die Beklagte habe die kurz darauf erhaltene Rechnung reklamiert und die Anfechtung... Lesen Sie mehr