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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Gelnhausen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Gelnhausen, Beschluss vom 25.11.2013
- 44 OWi 71/13 -

Bei fehlendem Hinweis zur Halterhaftung keine Kosten­tragungs­pflicht des Fahrzeughalters wegen Parkverstoß

Hinweis zu möglichen "erheblich höheren Kosten" nicht ausreichend

Die zuständige Behörde kann nur dann dem Fahrzeughalter die Verwaltungskosten für einen Parkverstoß auferlegen, wenn er zuvor angehört wurde und diese Anhörung auf seine Halterhaftung hingewiesen hat. Ein Hinweis auf sonst eintretende erheblich höhere Kosten genügt dazu nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Gelnhausen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer Fahrzeughalterin wurde vorgeworfen im Juni 2013 einen Parkverstoß begangen zu haben. Deswegen wurde ihr von der zuständigen Behörde ein Verwarnungsgeldangebot übersandt. Nachdem die Fahrzeughalterin darauf nicht reagierte, erhielt sie einen Kostenbescheid, wonach sie die Verwaltungskosten zu tragen habe. Gegen diesen Kostenbescheid erhob sie Klage.Das Amtsgericht Gelnhausen entschied zu Gunsten der Fahrzeughalterin. Sie habe die Verwaltungskosten für den Parkverstoß nicht tragen müssen. Denn sie sei nicht... Lesen Sie mehr




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