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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Geldern“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Geldern, Urteil vom 03.08.2011
- 4 C 242/09 -

Piloten besitzen bei der Flugzeugführung einen großen Ermessensspielraum

Reisende haben keinen Anspruch auf Schadenersatz

Entscheidet ein Pilot, dass eine Landung des Flugzeuges wegen des Wetters zu gefährlich ist, ist diese Einschätzung aufgrund von § 3 Abs. 1 LuftVO grundsätzlich bindend. Dem Piloten kommt dabei ein großer Ermessensspielraum zugute, der vom Gericht nur eingeschränkt auf grobe Fehler überprüft werden kann. Dies hat das Amtsgericht Geldern entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall buchte der Kläger einen Flug bei der Beklagten. Die Beklagte annullierte den Flug jedoch, weil der Pilot des Zubringerfluges, der die einzusetzende Maschine in Alicante landen sollte, eine Landung für zu riskant hielt und das Flugzeug auf einem anderen Flughafen landete. Nach Einschätzung des Piloten war eine Landung in Alicante wegen einer Gewitterfront und böigen Winden mit Geschwindigkeiten von bis zu 60 km/h zu gefährlich. Dies wurde dem Kläger zwei Stunden vor dem Start mitgeteilt. Der Kläger lehnte eine Beförderung mit den von der Beklagten angebotenen Ersatzflügen ab. Er fuhr stattdessen mit seiner Familie mit einem... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Geldern, Urteil vom 20.03.2006
- 4 C 428/05 -

Chronisch Depressiver kann Mitgliedschaft in Fitnessstudio fristlos kündigen

Fortsetzung der Mitgliedschaft wegen psychischer Erkrankung nicht zumutbar

Die Fortsetzung der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio kann im Krankheitsfall gemäß § 626 BGB unzumutbar sein. Dies entschied das Amtsgericht Geldern in einem Fall, in dem die Betroffene unter einer chronifizierten Depression litt. Das Fitnessstudio verklagte sie auf Zahlung der Mitgliedsbeiträge. Der behandelnde Arzt attestierte der Beklagten, dass es dringend geboten sei, die von ihr "selbst eingeleitete Behandlung in einem Fitnesscenter" einzustellen.

Die Richter sahen hierin - anders als der Kläger - kein Gefälligkeitsattest des Arztes. Sein Hinweis, dass die Beklagte die Behandlung in einem Fitnesscenter selbst eingeleitet habe, lasse die krankhafte Struktur der Beklagten erkennen. Es sei nicht erkennbar, weshalb das Attest falsch sein solle. Die weitere Fortsetzung der Mitgliedschaft sei ihr nicht zumutbar.Die... Lesen Sie mehr




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