die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Fürstenfeldbruck“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Urteil vom 19.02.2009
- 2 C 907/08 -
Garagenstellplatz und Wohnung gilt als ein Mietvertrag - Garage kann nicht einzeln gekündigt werden
Zwei Urkunden – ein Mietvertrag
Ein Garagenstellplatz, der von einem Mieter zusammen mit einer Wohnung angemietet wird, kann später nicht separat durch den Garageneigentümer gekündigt werden. Es handelt sich selbst dann um ein einheitliches Mietverhältnis, wenn die beiden Mietverträge auf getrennten Urkunden vereinbart wurden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck hervor.
Im zugrunde liegenden Fall bezogen die Mieter vor rund 35 Jahren ihre Wohnung und erhielten gemeinsam mit dem Mietvertrag für die Wohnung auch einen Mietvertrag für einen Garagenstellplatz. Dieser Stellplatz blieb ihnen auch erhalten, als sie innerhalb der Anlage die Wohnung wechselten. Lange Zeit war der Wohnungseigentümer gleichzeitig auch der Garageneigentümer. Nach einer Eigentümeraufteilung wollte der neue Garageneigentümer den Mietvertrag kündigen, um die Stellplätze zu einem deutlich höheren Preis neu zu vermieten.Der Mieter wehrte sich erfolgreich gegen dieses Vorgehen vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck. Bei Garage und... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
