die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Eschweiler“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom 03.01.1986
- 6 C 599/85 (falsch: 6 C 599/86) -
Augenverletzung durch geworfene Tulpe auf Rosenmontagsumzug
Werfen von kleinen Gegenständen gehört zum rheinischen Brauchtum und stellt keine unerlaubte Handlung dar
Wer einen Karnevalsumzug besucht und eine Verletzung durch geworfene Gegenstände ausschließen will, der muss sich außerhalb der Wurfreichweite aufhalten. Kommt es nämlich zu einer Verletzung durch geworfene, üblicherweise aber ungefährliche, Gegenstände, so kann der Werfer nicht automatisch auf Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Eschweiler hervor.
Die Besucherin eines Rosenmontagsumzugs wurde während der Feierlichkeit von einem Wagen aus mit einer ihrer Auffassung nach "zu einem eisharten Geschoß gefrorenen Tulpe" am linken Auge getroffen und verletzt. Der Werfer habe direkt auf ihren Kopf gezielt und dabei das spitze Stielende nach vorne gewendet. Die Verletzung habe ihr Sehvermögen dauerhaft beschädigt. Deshalb fordere sie ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 DM. Der Werfer bestritt die Anschuldigungen, gezielt auf die Frau geworfen zu haben und dass die Tulpe in gefrorenem Zustand gewesen sei.Das Amtsgerichts Eschweiler wies die Klage ab. Es sei nicht erwiesen, dass der... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
