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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Erkelenz“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Erkelenz, Urteil vom 05.01.1994
- 6 C 509/93 -

"Baseballmütze-Fall": Haarausfall nach Friseurbesuch - Erhöhtes Schmerzensgeld bei Verhöhnung

6.000,- DM Schmerzensgeld für unsachgemäße Haarbehandlung beim Friseur mit nachhaltiger Schädigung des Haarwuchs in 3x5 cm großen Bereich

Ein Friseur muss nach einer fehlerhaften Haarbehandlung Schmerzensgeld zahlen, wenn einer Kundin großflächig die Haare ausfallen. Ein höheres Schmerzensgeld kann angemessen sein, wenn die Kundin verhöhnt wurde, etwa in dem ihr geraten wurde, eine Baseballmütze zu tragen. Dies hat das Amtsgericht Erkelenz entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Schülerin in einem Friseursalon ein 3-wöchiges Praktikum gemacht. Zum Dank für ihren Einsatz erhielt sie eine kostenlose Haarbehandlung. Leider fielen nach der Haarbehandlung einige Haare aus. Im Zentrum des behaarten Kopfbereichs entwickelte sich eine ca. 5,- DM große kahle Stelle. Eine Untersuchung in einer Hautklinik ergab, dass in einem Bereich von ca. 3x5 cm mit einem Haarwuchs auch in Zukunft nicht mehr zu rechnen sei.Das Amtsgericht Erkelenz verurteilte den Friseur zur Zahlung eines Schmerzensgelds von 6.000,- DM. Es war der Auffassung, dass der Friseur gegen seine Sorgfaltspflichten... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Erkelenz, Urteil vom 07.05.2009
- 8 C 351/08 -

Haarausfall nach Blondierung: 1.000 Euro Schmerzensgeldanspruch gegen Friseur

Haarschädigung durch nicht fachgerechte Blondierung ist Gesundheitsverletzung

Das Amtsgericht Erkelenz verurteilte den Inhaber eines Friseursalons zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz an eine Kundin, die in seinem Salon nicht fachgerecht blondiert worden war. Nach der Behandlung durch die Mitarbeiterin des Saloninhabers waren Haare am Hinterkopf der Klägerin abgebrochen, verfilzt und fielen aus.

Die Blondierung erfolgte gegen die Regeln des Handwerks. Sie hätte nur im Ansatz aufgetragen werden dürfen, wurde jedoch auch auf Längen und Spitzen aufgetragen. Die Folgen fielen der Klägerin erst nach dem Friseurbesuch auf. Als sie sich zu Hause föhnte und kämmte, fielen ihr große Büschel Haare aus. Sie waren verfilzt und am Hinterkopf ganz kurz und abgebrochen. Für diese Schädigung... Lesen Sie mehr




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