wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Ehingen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Ehingen, Beschluss vom 24.06.2009
- 2 Cs 36 Js 7167/09 -

"Leck mich am Arsch" im schwäbischen Sprachgebrauch keine strafbare Beleidigung

Ausspruch gesellschaftlich akzeptiert zwecks Beendigung eines Gesprächs oder Zurückweisung einer als Zumutung empfundenen Bitte

Der Ausspruch "Leck mich am Arsch" stellt im schwäbischen Sprachgebrauch keine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) dar. Denn er ist insoweit zwecks Beendigung eines Gesprächs oder Zurückweisung einer als Zumutung empfundenen Bitte gesellschaftlich akzeptiert. Dies hat das Amtsgericht Ehingen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau rief ein Taxi, um damit zum Bahnhof zu fahren. Da es jedoch zu spät eintraf, verpasste sie ihren Zug. Sie verlangte daraufhin vom Taxifahrer, dass er sie zu ihrem Zielbahnhof fährt. Dieser verwies auf seinen Chef, der telefonisch der Forderung der Frau mit den Worten "Leck mich am Arsch" eine Absage erteilte. Nunmehr sollte das Amtsgericht Ehingen entscheiden, ob in dieser Aussage eine strafbare Beleidigung im Sinne des § 185 StGB steckte.Das Amtsgericht Ehingen verneinte eine Strafbarkeit wegen Beleidigung nach § 185 StGB wegen des Ausspruchs "Leck mich... Lesen Sie mehr




Werbung