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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Dieburg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Dieburg, Urteil vom 09.02.2011
- 211 C 44/09 -

Fitnessstudio muss Intimsphäre wahren - Mitglieder brauchen keine Details über Krankheiten offenbaren, um kündigen zu können

Schutz der Intimsphäre der Mitglieder hat Vorrang vor dem wirtschaftlichen Gewinnstreben des Fitnessstudios

Der Mitgliedsvertrag mit einem Fitnessstudio kann aus wichtigem Grund - etwa wegen schwerer Erkrankung - gekündigt werden. Das Fitnessstudio darf dieses Kündigungsrecht nicht von der Vorlage "geeigneter Belege" abhängig machen. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitnessvertrags ist unwirksam. Dies entschied das Amtsgericht Dieburg.

Das Gericht wies die Klage eines Fitnessstudiobetreibers ab, der einen Kunden zur Zahlung rückständiger Mitgliedsbeiträge verklagt hatte. Das Gericht bescheinigte dem Mitglied die Wirksamkeit seiner Kündigung. Der Sportler hatte seine Mitgliedschaft wegen einer plötzlichen Rheumaerkrankung gekündigt und darauf verwiesen, dass sein ihm von jeglicher sportlicher Betätigung abrate. Dem Sportstudiobetreiber reichte der vorgelegte ärztliche Attest jedoch nicht aus. Er verlangte weitere Belege zur Glaubhaftmachung der Sportunfähigkeit.Hierzu sah sich der Studiobetreiber aufgrund einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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