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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Detmold“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Detmold, Urteil vom 14.04.2022
- 41 C 381/21 -
Einschlagen eines Lochs in Wohnungstür mit Axt rechtfertigt fristlose Kündigung
Keine vorherige Abmahnung erforderlich
Schlägt ein Wohnungsmieter mit einer Axt ein Loch in die Wohnungstür des Vermieters, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mieters gemäß § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es in einem solchen Fall nicht. Dies hat das Amtsgericht Detmold entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer eines Miethauses schloss im Jahr 2018 mit seiner Partnerin einen Mietvertrag über eine Wohnung im Haus ab. Der Vermieter hatte in dem Haus ebenfalls seine Wohnung. Im Oktober 2021 kam es zwischen dem Paar zu einem Streit, im Zuge dessen der Vermieter in seine Wohnung ging und die Wohnungstür mit einem Brett verrammelte. Seine Partnerin schlug sodann mit einer Axt ein Loch in die Wohnungstür. Der Vermieter nahm diesen Vorfall zum Anlass, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Da sich seine Partnerin weigerte, die Kündigung zu akzeptieren, erhob der Vermieter Klage.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Detmold, Beschluss vom 23.08.2016
- 33 F 287/15 -
Ausschluss des Versorgungsausgleichs für Ehemann aufgrund massiven sexuellen Missbrauchs der gemeinsamen minderjährigen Töchter
Grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs
Missbraucht der Ehemann über Jahre hinweg massiv sexuell seine beiden minderjährigen Töchter, so rechtfertigt dies wegen einer groben Unbilligkeit den Ausschluss des Versorgungsausgleichs gemäß § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG). Dies hat das Amtsgericht Detmold entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall missbrauchte ein Ehemann zwischen Januar 2007 und Juli 2015 seine beiden minderjährigen Töchter. Sie mussten in der Regel sein Glied anfassen und Oralverkehr bis zum Samenerguss durchführen. Nachdem die Ehefrau von diesen Taten erfuhr, trennte sie sich von ihrem Ehemann. Anlässlich des nachfolgenden Scheidungsverfahrens beantragte sie den Ausschluss des... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Detmold, Beschluss vom 19.02.2015
- 32 F 132/13 -
Kindesunterhalt: Kein Anspruch des Sohnes gegen unterhaltspflichtigen Vater auf Kostenübernahme für Klassenfahrt und kieferorthopädische Behandlung
Kein Vorliegen eines Sonderbedarfs und Mehrbedarfs
Der Sohn kann von seinem unterhaltspflichtigen Vater nicht verlangen, sich anteilig an den Kosten einer Klassenfahrt zu beteiligen, wenn die Kosten nicht außergewöhnlich hoch sind. Ein Sonderbedarf gemäß § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt dann nicht vor. Zudem ist der Vater nicht verpflichtet die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung des Sohnes zu übernehmen, wenn diese medizinisch nicht notwendig ist. Ein Anspruch auf Mehrbedarf nach § 1610 BGB besteht nicht. Dies hat das Amtsgericht Detmold entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern eines 15-jährigen Schülers waren geschieden. Der Schüler hatte zwei Schwestern und lebte bei seiner Mutter. Der Vater zahlte für den Sohn einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 396,50 EUR. Der Sohn verlangte nunmehr vom Vater, die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung in Höhe von 3.500 EUR zu übernehmen. Da seine... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Detmold, Urteil vom 14.04.1988
- 6 C 668/87 -
Mietvertraglich übernommene Gartenpflegearbeiten umfassen keine zeit- und kostenaufwendigen Arbeiten
Mieter in der Regel nur zu einfachen Pflegearbeiten verpflichtet
Sind die Mieter nach dem Mietvertrag verpflichtet Gartenpflegearbeiten durchzuführen, so erstreckt sich diese Verpflichtung regelmäßig nur auf einfache Pflegearbeiten wie Rasenmähen, Umgraben oder Unkraut jäten. Zu Arbeiten, die eine besondere Fachkenntnis sowie kosten- und zeitaufwendig sind, ist der Mieter nicht verpflichtet. Dies hat das Amtsgericht Detmold entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Durch Mietvertrag waren die Mieter eines Zweifamilienhaues verpflichtet den Garten gemeinschaftlich zu "pflegen" bzw. "in Ordnung zu halten". Der Vermieter behauptete nunmehr, dass die Mieter dieser Verpflichtung nicht nachgekommen seien. So hätten sie weder den Rasen vertikuliert noch gedüngt sowie die Bäume und Sträucher beschnitten. Er... Lesen Sie mehr