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Aktuell diskutiert


die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Bonn“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 27.11.1985
- 5 C 175/85 -

15 % Mietminderung bei unbenutzbarem Balkon wegen herumstreunender Katzen

Sechs bis acht Katzen sind nicht mehr ortsüblich

Wenn der Balkon wegen herumstreunender Katzen, die von Nachbarn angelockt werden, nicht nutzbar ist, kann die Miete um 15 % gemindert werden. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall konnten Mieter einer Parterre-Wohnung ihrem Balkon wegen herumstreunender Katzen nicht mehr nutzen. Regelmäßig befanden sich auf dem Parkdeck vor ihrem Balkon sechs bis acht Katzen. Mitmieter und Nachbarn fütterten die Katzen ständig. Die Katzen kamen auch auf den Balkon der Mieter und beschmutzten dort Wäsche und Blumenkästen. Wenn die Balkontür offen stand, kamen die Katzen auch ins Wohnzimmer. Außerdem verbreiteten die Tiere an warmen Sommertagen einen durchdringenden uns sehr unangenehmen Geruch. Die Mieter der Parterrewohnung minderten daraufhin die Miete um 15 %.Zu Recht entschied das Amtsgericht... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 08.02.1985
- 6 C 277/84 -

Mietminderung bei Mäuse- und Kakerlakenbefall

Mäusebefall ist in Wohnungen und Häusern nicht "normal"

Wird ein Mieter von Kakerlaken und Mäusen in seiner Wohnung geplagt, so kann er die Miete um 10 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter eine Wohnung im Stadtzentrum von Bonn gemietet. In dem Mietvertrag hieß es unter anderem: "Der Mieter muss die Mieträume auf seine Kosten von Ungeziefer frei halten. Nur dann kann sich der Mieter darauf berufen, dass die Mieträume bereits bei Übernahme von Ungeziefer befallen waren, wenn er dem Vermieter unverzüglich nach der Übernahme die... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 06.04.2011
- 101 C 453/10 -

"Branchenbuch-Abzocke": Anfechtungsmöglichkeit bei fehlender wirtschaftlicher Werthaltigkeit

Amtsgericht Bonn zur so genannten "Branchenbuch-Abzocke" mit Branchenbüchern im Internet

Das Amtsgericht Bonn hat der Feststellungsklage eines Kunden des Online-Verzeichnisses www.b1-b2.net stattgegeben und festgestellt, dass eine Forderung der Branchenbuchanbieterin gegen die Kundin nicht besteht. Das Vertragsverhältnis sei - sofern es überhaupt zu einem Vertragsschluss gekommen sei - wegen der von der Klägerin erklärten Anfechtung wegen arglistiger Täuschung von Anfang an unwirksam.

Als mögliche Täuschung komme nicht nur das Vorspiegeln falscher oder das Entstellen oder Verschweigen bestehender Tatsachen trotz Aufklärungspflicht in Betracht. Darauf hat bereits das Landgericht Köln mit Urteil vom 26.09.2007, Az. 9 S 139/07 verwiesen. Als Handlungsvariante der arglistigen Täuschung diene vielmehr auch jedes andere Verhalten, sofern es geeignet sei, beim Gegenüber... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 08.02.2011
- 104 C 593/10 -

Telekom muss vierjährigem Kind den Namen des Vaters nennen, wenn dieser nur seine Telefonnummer hinterlassen hat

Jeder hat ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung

Kinder haben ein Recht zu erfahren, wer ihre Eltern sind. Wenn der einzige Hinweis auf den Vater nur dessen Telefonnummer ist, mit der er vor einem einmaligen sexuellen Kontakt mit der Mutter telefoniert hat, so hat das Kind einen Anspruch auf Auskunftserteilung über den Inhaber der Telefonnummer gegen den Telefondienstleister. Dies entschied das Amtsgericht Bonn.

Dieser Auskunftsanspruch ergibt sich aus dem im Grundgesetz verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dieses umfasst als Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auch das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 13.02.2007 - Az. 1 BvR 421/05). Das Persönlichkeitsrecht verleiht zwar keinen allgemeinen Anspruch auf Verschaffung... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 29.04.1997
- 6 C 545/96 -

Grillen: 1x pro Monat darf auf Balkon oder Terrasse gegrillt werden

48 Stunden vorher den Nachbarn informieren - Nachbar muss geringe Grillgerüche hinnehmen

Grillende Mieter sind gehalten auf andere Mieter Rücksicht zu nehmen. Im Gegenzug sind Mitmieter gehalten, durch gelegentliches Grillen einhergehende Belästigungen durch Rauchgasentwicklung hinzunehmen. Ein Vermieter hat darauf hinzuwirken, dass nur 1x pro Monat gegrillt wird und dies 48 Stunden zuvor den anderen Mietern mitgeteilt wird. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stritten sich Mieter aus einem Mehrfamilienhaus, die in einem Dachgeschoss wohnten, mit ihrem Vermieter. Sie kürzten die Miete, weil sie sich durch das Grillen anderer Mieter in ihrem Mietgebrauch beeinträchtigt sahen.Der Vermieter verlangte vor Gericht Nachzahlung der einbehaltenen Miete; die Mieter wiederum wollten, dass der Vermieter... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 09.03.1999
- 6 C 510/98 -

Rauchen auf dem Balkon gehört zum normalen Mietgebrauch

Kein Rauchverbot auf dem Balkon

Mieter dürfen auf ihren Balkonen rauchen, da diese ebenfalls mit zur Wohnung gehören. Andere Mieter oder der Vermieter können auch dann nichts dagegen einwenden, wenn der Rauch in die darüber liegende Wohnung zieht. Dies hat das Amtgericht Bonn entschieden.

Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall stritten die Mieter eines Mehrfamilienhauses untereinander. Ein Bewohner (Beklagter) rauchte gelegentlich auf seinem Balkon Zigarren. Dies störte eine Mitbewohnerin. Da dieser Balkon des Rauchers unter dem ihrigen lag, stiegen dann die Rauchschwaden zu ihr nach oben. Sie klagte daher gegen ihren Nachbarn und verlangte gerichtlich, dass ihm... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 25.03.2010
- 6 C 598/08 -

Schnarchender Nachbar kann nicht als Mietmangel oder Grund für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages angeführt werden

In einem Altbau ist von einem niedrigeren Standard bezüglich der Schallisolierung auszugehen

Die normalen Wohngeräusche von Nachbarn müssen vom Mieter einer Wohnung hingenommen werden. Soll jedoch ein Mietmangel aufgrund unzureichender Schallisolierung geltend gemacht werden, so muss bei der Beurteilung von dem Standard zur Zeit der Errichtung des Hauses ausgegangen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn hervor.

Im vorliegenden Fall reichten die neuen Mieter einer Wohnung bereits nach wenigen Monaten die fristlose Kündigung ein, da sie aufgrund von Schnarchgeräuschen, die aus der unter ihnen gelegenen Wohnung drangen, kaum selbst noch Schlaf fanden. Die Mieter zogen schließlich aus und machten einen Mietmangel von 30 Prozent für den von ihnen zu leistenden Mietzins geltend. Darüber hinaus verlangten... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 16.08.2007
- 3 C 65/07 -

Vater haftet für Erotikanrufe des minderjährigen Sohnes

Telefongesellschaft kann nicht wissen, wer anruft

Inhaber von Telefonanschlüssen müssen auch dann die Kosten für Erotikanrufe tragen, wenn diese durch ihre minderjährigen Kinder verursacht worden sind. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bonn hervor.

Im zugrunde liegenden Urteil hatte ein Minderjähriger mehrfach eine Auskunftsnummer gewählt und sich dann an einen Mehrwertdiensteanbieter (0900er Rufnummer, früher 0190-Rufnummer) für erotische telefonische Leistungen weiter verbinden lassen. Durch diese Anrufe sind Kosten von insgesamt 626,02 EUR entstanden. Der Vater beglich die Telefonrechnung zunächst, wollte dann aber das Geld... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 17.05.2006
- 8 C 209/05 -

Sex auf der Terrasse ist verboten - Vermieter kann Mieterin abmahnen

Mieterin hat gegen Rücksichtnahmegebot verstoßen

Wer seinen Frühlingsgefühlen gut einsehbar auf seinem Balkon nachgeht, dem droht eine Abmahnung vom Vermieter. Und das völlig zu Recht, urteilte das Amtsgericht Bonn.

Im zugrunde liegenden Fall hatten sich mehrere Mieter bei ihrem Vermieter über eine andere Mieterin beschwert. Ein Nachbar hatte Fotos angefertigt, auf der die Mieterin mit einen männlichen Gast unbekleidet auf der gut einsehbaren Terrasse zu sehen war. Übereinstimmend sagten die Nachbarn vor Gericht aus, dass die Mieterin auf ihrer Terrasse mit dem Gast eindeutig sexuelle Handlungen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 25.05.2005
- 5 C 275/04 -

Vermieter darf Wohnung nicht ohne konkreten Anlass besichtigen

Amtsgericht Bonn verneint auch ein allgemeines, periodisches Besichtigungsrecht

Ohne einen konkreten Anlass darf der Vermieter eine Wohnung nicht besichtigten. Das gilt selbst dann, wenn der Mietvertrag ausdrücklich dem Vermieter ein jederzeitiges Besichtigungsrecht ohne konkreten Anlass einräumt. Der Vermieter hat auch kein routinemäßiges Besichtigungsrecht (z.B. alle zwei Jahre). Das hat das Amtsgericht Bonn entschieden.

Im Fall wollte ein Vermieter die Wohnung des Mieters besichtigten. Er wollte kontrollieren, ob die nach dem Mietvertrag vereinbarten Schönheitsreparaturen durch den Mieter ausgeführt worden waren. Der Mieter verweigerte den Zutritt zu der Wohnung. Der Vermieter klagte und berief sich auf den Mietvertrag, der eine Regelung enthielt, nach der er ein Recht zur jederzeitigen Besichtigung... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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