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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Bochum“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Bochum, Urteil vom 13.10.2020
- 39 C 9/20 -
Unwirksamkeit einer Stornopauschale von 30 % bei Reiserücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn
Einbußen des Reiseveranstalters liegen regelmäßig unter 30 % des Reisepreises bei Reiserücktritt mehrere Monate vor Reiseantritt
Eine Stornopauschale in Höhe von 30 % des Reisepreises bei Rücktritt von der Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn ist unwirksam. Denn die Einbußen des Reiseveranstalters liegen bei einem Reiserücktritt mehrere Monate vor Reiseantritt regelmäßig unter 30 % des Reisepreises. Dies hat das Amtsgericht Bochum entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2019 buchte eine Frau eine Reise nach Hurghada, Ägypten, für Juli/August 2019. Wenige Tage später stornierte die Frau die Reise wieder. Nachfolgend übersandte die Reiseveranstalterin eine Stornorechnung. Zur Begründung verwies sie auf die in ihrer AGB geregelte Stornostaffel, wonach bei einem Rücktritt von der Reise bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises als Entschädigung fällig werden. Da sich die Frau weigerte, die Stornorechnung zu zahlen, erhob die Reiseveranstalterin Klage.Das Amtsgericht Bochum entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bochum, Urteil vom 28.11.1978
- 5 C 668/78 -
30 % Mietminderung bei unbenutzbarem Wohnzimmer nach Wasserschaden
Wohnzimmer ist wichtiger Aufenthaltsort
Ein Mieter, der sein Wohnzimmer nicht nutzen kann, kann die Miete um 30 % mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bochum hervor.
Im zugrunde liegenden Fall musste ein Mieter mit einem Wasserschaden kämpfen, der in der über ihm liegenden Wohnung eingetreten war. Die Decke in seinem Wohnzimmer war ganz durchfeuchtet. Das führte sogar dazu, dass der Vermieter die Decke mittels Balken abstützen musste. Das Wohnzimmer wurde so für den Mieter unbenutzbar. Der Mieter kürzte wegen der Unbenutzbarkeit seines Wohnzimmers... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bochum, Urteil vom 20.01.2009
- 65 C 403/08 -
GEMA hat keinen Gebührenanspruch wegen Live-Musik auf Familienfeiern
Auf Hochzeitsfeier gespielte Live-Musik ist keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts
Der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte) steht kein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter einer türkischen Hochzeitsfeier wegen einer öffentlichen Musikwiedergabe zu. Das Amtsgericht Bochum wies die entsprechende Klage der GEMA ab.
Der Beklagte hatte die Hochzeitsfeier für seinen Sohn ausgerichtet und eine Liveband Musik spielen lassen. Während des Klageverfahrens wurde über die Frage gestritten, ob dies eine öffentliche Widergabe im Sinne des Urheberrechts darstellte. Dies verneinten die Richter des Bochumer Amtsgerichts.Eine Wiedergabe ist dann öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von... Lesen Sie mehr