die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Bad Schwartau“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Bad Schwartau, Urteil vom 05.01.2001
- 3 C 1214/99 -
Mieter darf in seiner Wohnung versterben - Erben müssen Wohnung nach Tod des Mieters nicht renovieren
Sterben gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung
Wer in seiner Wohnung stirbt, verhält sich vertragsgemäß. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Schwartau hervor.
Im Fall war eine ältere Frau in ihrer Wohnung verstorben. Ihre Leiche wurde erst nach Wochen gefunden. Der Vermieter verlangte von den Erben die Kosten für eine umfangreiche Renovierung der Wohnung - insgesamt rund 16.000 Mark.Das Amtsgericht Bad Schwartau entschied zugunsten der Erben. Es führte aus, dass das Sterben in einer Wohnung und eine damit einhergehende Beeinträchtigung der Wohnung keine Überschreitung des Gebrauchsrechts an der Mietsache sei. Soweit nach dem Tod eines Mieters die Wohnung grundrenoviert werden müsse, könne dies nicht den Erben aufgebürdet werden.Schließlich fehle es bei dem Verstorbenen selbst wie... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
