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Montag, 21. Mai 2012

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Aktuell diskutiert


die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Augsburg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 12.08.2008
- 73 C 5637/07 -

Niederlage für Branchenbuchanbieter im Fall www.Oertliche-Branchenbuch.com - Zahlungsklage vor Gericht gescheitert

AG Augsburg: Arglistige Täuschung lässt sich an Händen greifen - Getäuschter Kunde kann Vertrag anfechten

Das Amtsgericht Augsburg hat die Zahlungsklage des Branchenbuchanbieters www.oertliches-branchenbuch.com abgewiesen und der Widerklage des Kunden auf Feststellung, dass aus dem streitgegenständlichen Eintragungsantrag kein Vergütungsanspruch besteht, stattgegeben.

Der Branchenbuchanbieter verlangte von dem beklagten Unternehmer die vertraglich vereinbarte Vergütung für dessen Eintragung in das Internetbranchenverzeichnis www.oertliche-branchenbuch.com. Als Grundlage nannte die Klägerin den schritlichen Auftrag des Beklagten. Nach dem Text dieses Formulars sollte eine Vertragsbeziehung mit einer Laufzeit von zwei Jahren zustande kommen. Für die Eintragung in das Branchenverzeichnis sollte ein jährlicher Betrag von 804 Euro im voraus bezahlt werden.Das Amtsgericht wertete die Rechtslage eindeutig: Es besteht keine Vertragsbeziehung. Deshalb hat die Klägerin auch keinen vertraglichen Erfüllungsanspruch,... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 14.07.2003
- 23 C 149/03 -

Haftung für Rotweinflecken auf Restaurant-Mobiliar

Kann Schlemmen richtig teuer werden?

Ein Lokal der „gehobenen“ Kategorie nahm einen Gast auf Schadensersatz von über 2.000,00 € wegen Verschmutzung der Einrichtung mit Rotweinflecken in Anspruch. Mit dieser Klage hatten sich das Amtsgericht und das Landgericht Augsburg zu befassen.

Die Beklagte hatte beim Besuch eines Restaurants der gehobenen Kategorie u.a. eine Flasche Rotwein bestellt. Beim Nachschenken war entweder, so die Beklagte, das Weinglas umgefallen, oder, so die Klägerin, der Beklagten die Rotweinflasche aus der Hand geglitten. Jedenfalls wurden die cremfarbenen Polster der Sitzecke am Tisch der Beklagten und die Wand mit Rotwein „bekleckert“. Die... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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