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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Arnsberg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Arnsberg, Urteil vom 12.04.2011
- 3 S 155/10 -

Sieg für Mobilfunkkunden: Kein Anscheinsbeweis für Handy-Internet-Rechnungen

Mobilfunkanbieter müssen Herstellung der Datenverbindung im Einzelnen beweisen können - Rechnung allein ist kein Beweis

Das Landgericht Arnsberg stärkt die Rechte von Mobilfunkkunden. Erstmals hat das Gericht entschieden, dass sich aus der Vorlage des Einzelverbindungsnachweises zusammen mit dem technischen Prüfungsprotokoll bezüglich mobiler Datenverbindungen über das Handy kein Beweis des ersten Anscheins für eine Herstellung der Verbindungen durch den Kunden ergibt. Für die Richtigkeit der Rechnung spricht also kein Anscheinsbeweis, den der Kunde widerlegen müsste. Das Mobilfunkunternehmen muss jede Verbindung im Einzelnen nachweisen. Das Landgericht wies die Klage des Unternehmens weitgehend ab und sprach ihm von den beantragten 1.807 Euro lediglich 3,83 Euro zu.

Das Gericht lehnt mit seiner Entscheidung eine Übertragung des Anscheinsbeweis, der bei Telekommunikationsleistungen für Gesprächsverbindungen im Festnetzbereich von der Rechtsprechung angenommen wird, ab. Schon für Gesprächsverbindungen im Mobilfunkbereich werde die Annahme eines Anscheinsbeweises teilweise kritisch gesehen. Jedenfalls sei aber die Annahme eines Anscheinsbeweises für die Herstellung von Datenverbindung im Mobilfunkbereich durch den Kunden bereits mit dem Grundgedanken des Anscheinsbeweises nicht vereinbar.Der gewohnheitsrechtlich anerkannte Anscheinsbeweis erlaube nämlich nur bei typischen Geschehensabläufen den... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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