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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Ansbach“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 08.10.1998
- C 229/98 -

Kundin widerruft Heizöl-Bestellung, weil sie nach Auftragserteilung eine günstigere Bezugsquelle entdeckt

Kein Ersatzanspruch des Händlers, wenn er die Stornierung ohne Vorbehalt entgegennimmt

Gekauft ist gekauft. Dieser Grundsatz gilt auch bei der Bestellung von Heizöl. Ein Kunde kann daher einen Lieferauftrag nicht schon deshalb widerrufen, weil er die Ware bei einem anderen Händler günstiger bekommt. Nimmt jedoch der ursprüngliche Verkäufer die unberechtigte Stornierung des Vertrags kommentarlos und ohne jeden Vorbehalt hin, dann kann er hinterher keine Ansprüche mehr geltend machen, - auch nicht, daß ihm der abspenstige Kunde wenigstens den vergeblichen Aufwand ersetzt.Mit dieser Begründung wies das Amtsgericht Ansbach die Klage einer Heizöl-Firma gegen eine Kundin ab. Das Unternehmen hatte von der Hausfrau wegen unberechtigten Widerrufs ihrer Heizöl-Bestellung 46 DM Schadensersatz verlangt.

Die Beklagte bestellte Anfang 1998 telefonisch 1.200 Liter Heizöl. Das Öl sollte bereits am nächsten Tag geliefert werden. Einige Stunden später erfuhr die Hausfrau, daß bei einem anderen Lieferanten der Liter 3 Pfennige weniger kostete. Bei 1.200 Liter bedeutete dies eine Ersparnis von 36 DM. Diesen Preisvorteil wollte sich die Hausfrau nicht entgehen lassen. Umgehend rief sie deshalb beim ersten Heizöl-Geschäft an und machte die Bestellung wieder rückgängig. Als Grund gab sie wahrheitsgemäß an, daß sie das Öl anderswo billiger bekomme.Das Heizöl-Unternehmen nahm diese Erklärung zunächst widerspruchslos hin. Um so überraschter war die... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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