die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Ahrensburg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Ahrensburg, Urteil vom 25.06.2010
- 47 C 1171/09 -
Krankenhausaufenthalt: Mieter müssen ihre Hausschlüssel nicht bei der Klinikverwaltung abgeben - Die Aufbewahrung im Wertfach reicht aus
Mieter müssen ihre Schlüssel vor unberechtigten Dritten schützen - ihre Obhutspflicht hat aber Grenzen
Mieter sind dazu verpflichtet, ihre Haus- und Wohnungsschlüssel während eines Krankenhausaufenthalts zu sichern. Dies ist eine Obhutspflicht, die sich als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag ergibt. Wenn in dem Krankenhauszimmer ein verschließbares Wertfach verfügbar ist, so reicht die Aufbewahrung der Schlüssel darin aus. Mieter sind nicht dazu verpflichtet, ihre Schlüssel durch die Klinikverwaltung verwahren zu lassen. Dies stellte das Amtsgericht Ahrensburg in einem Fall, in dem ein Hauseigentümer einen seiner Mieter auf Schadensersatz verklagt hatte, klar.
Der Mieter war während eines Krankenhausaufenthaltes bestohlen worden. Die Diebe hatten sein in den Krankenzimmerschrank integriertes, abschließbares Wertfach aufgebrochen und u.a. seine darin aufbewahrten Hauseingangs- und Wohnungstürschlüssel gestohlen. Der Hauseigentümer ließ daraufhin das Haustürschloss sowie die Schlösser aller Wohnungstüren des Hauses auswechseln. Die Kosten verlangte er von dem Mieter ersetzt.Das Amtsgericht wies die Auffassung des Eigentümers, dass sein Mieter die Schlüssel bei seinem Klinikaufenthalt nicht wirksam gesichert und somit gegen seine Pflicht aus dem Mietvertrag verstoßen habe, zurück. Es treffe... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
