die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Aachen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Aachen, Urteil vom 30.11.2007
- 84 C 512-07 -
Mutter mit Rückenerkrankung darf Kinderwagen im Hausflur abstellen
Kinderwagen muss nicht in die Garage
Ein Kinderwagen darf im Hausflur abgestellt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Mutter wegen einer Rückenerkrankung nicht zugemutet werden kann, den Kinderwagen hoch zu tragen. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stellte eine Frau den Kinderwagen immer unten im Hausflur ab. Sie litt an einer Rückenerkrankung und konnte deshalb den Wagen auch nicht fünf Stufen in ihre Wohnung hochtragen. Dem Vermieter missfiel der im Treppenhaus abgestellte Kinderwagen und er verlangte von der Frau vor Gericht, dass er dort nicht abgestellt würde.Das Amtsgericht Aachen wies den Antrag des Vermieters ab. Es bestünde kein Anspruch auf Unterlassung des Abstellens des Kinderwagens im Hausflur.Ein solcher Anspruch könne sich zwar aus § 535 BGB ergeben. Dies sei jedoch nur dann der Fall, soweit Mitbewohner in der Nutzung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Aachen, Urteil vom 19.04.2000
- 5 C 5/00 -
Rattenplage: Ratten im Hof können Mietminderung rechtfertigen
Auftreten von Ratten im Hof eines Mietshauses rechtfertigt Mietminderung von 10 % der Nettomiete
Das Amtsgericht Aachen hat eine Vermieterin auf die Klage einer Mieterin dazu verurteilt, bereits gezahlte Miete rückwirkend zurückzuzahlen. Das Auftreten von Ratten rechtfertige eine Mietminderung von 10 % der Nettomiete.
Das Gericht führte aus, dass das Auftreten der Ratten einen Mietmangel darstelle. Auch wenn dadurch die Wohnung nicht unmittelbar beeinträchtigt werde, so wirke sich dies jedoch auf das gesamte Wohnumfeld und das Wohngefühl der Mieterin aus. Es sei auch für jeden sichtbar gewesen, dass die Rattenfallen dort aufgestellt waren. Hinzu komme, dass auch die Miete selbst angesichts der relativ... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Aachen, Urteil vom 15.04.2011
- 7 K 2213/09 -
VG Aachen: Verwaltungsgebühren müssen auch für "abgebrochene" Abschleppmaßnahmen gezahlt werden
Entstehender Verwaltungsaufwand bei Leerfahrten und bei "normalen" Abschleppmaßnahmen gleich
Auch wenn ein Autofahrer vor dem Abschleppen seines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs erscheint und den Wagen selbst wegfährt, hat er neben dem fälligen Verwarnungsgeld und den Kosten für den Abschleppunternehmer zudem Verwaltungsgebühren zu entrichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Rechtsanwalt, hatte in der Nähe des Justizzentrums Aachen sein Fahrzeug auf einem Sonderfahrstreifen für Omnibusse und Taxen verbotswidrig abgestellt, um einen Gerichtstermin wahrzunehmen. Ein Mitarbeiter der Stadt Aachen, der als Beifahrer im Wagen eines Aachener Abschleppunternehmens mitfuhr, veranlasste das Abschleppen des Fahrzeugs. Der... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Aachen, Urteil vom 03.05.2011
- 2 K 884/09 -
Nicht sorgeberechtigter Vater hat kein Klagerecht gegen Bewilligung staatlicher Unterhaltsvorschussleistungen an seine Kinder
Gericht verneint Verstoß gegen Verfassungs- oder Völkerrecht durch Unterhaltsvorschussgesetz
Bewilligt die Behörde auf Antrag der Mutter, die alleinsorgeberechtigt ist, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für die Kinder, steht dem mit der Mutter nicht verheirateten Vater kein Klagerecht hiergegen zu. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können alleinerziehende Elternteile für Kinder bis zum 12. Lebensjahr übergangsweise (maximal 72 Monate) einen staatlichen Vorschuss auf den von dem anderen Elternteil zu zahlenden Unterhalt in einer Höhe zwischen 133 Euro und 180 Euro monatlich erhalten. Voraussetzung ist u.a., dass das Kind bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet, geschieden... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Aachen, Urteil vom 10.11.2005
- 13 C 250/05 -
Kein Schadensersatz und Schmerzensgeld für Kopfverletzung durch fliegende Pralinenschachtel bei Rosenmontagsumzug
Zuschauer willigt durch Teilnahme konkludent in Verletzungsrisiko durch Rosenmontagsumzug ein
Zuschauer eines Rosenmontagszugs haben im Regelfall keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn sie von ,,Wurfgeschossen" der auf den vorbeiziehenden Karnevalswagen stehenden Jecken getroffen werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Aachen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war ein Mann (Kläger), der sich am 7. Februar 2005 den Rosenmontagszug in B. angesehen hatte, durch eine fliegenden Pralinenkarton am Kopf verletzt worden. Er erlitt eine Platzwunde an der Stirn und wurde mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht. Dort wurde seine Wunde mit Silikon geschlossen . Er verlangte daher Schadensersatz in Höhe von 43,20 EUR... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Aachen, Urteil vom 30.11.2006
- 5 C 511/06 -
Lackkratzer und Karosserieschäden durch Katze auf Autodach: Welche Katze war es? War es überhaupt eine Katze?
Amtsgericht zur Beweislast des Autobesitzers
Autobesitzer müssen Katzen auf frischer Tat ertappen, wenn sie für Kratzer im Autolack Schadensersatz bekommen wollen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Aachen hervor.
Im Fall wollte ein Autofahrer von einem Katzenhalter Ersatz für Karosserieschäden an seinem Wagen. Er vermutete, dass die Katze des Katzenhalters für die Schäden verantwortlich sei, konnte das vor Gericht aber nicht beweisen. Er bot dem Gericht an, eine DNA-Analyse von gefundenen Katzenhaaren durchzuführen.Das Amtsgericht Aachen führte aus, dass es nicht als Beweis ausreiche,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
