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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Aktienrecht“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.11.2011
- II ZR 149/10 -
BGH zur Zulässigkeit von Vereinbarungen über aktienrechtliche Differenzhaftungsansprüche bei einer Sachkapitalerhöhung
Berufungsgericht muss erneut über Forderungen von mehr als 170 Mio Euro verhandeln
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob eine Aktiengesellschaft mit ihrem Aktionär über den Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen der bei einer Sachkapitalerhöhung übernommenen Einlageverpflichtung und dem tatsächlichen Wert der zur Erfüllung erbrachten Sachleistung (so genannter Differenzhaftungsanspruch) einen Vergleich schließen kann und ob in dem Vergleich vereinbarte anderweitige Zahlungspflichten des Aktionärs später mit Ansprüchen gegen die Gesellschaft verrechnet werden können.
Die dem zugrunde liegenden Fall zu entscheidenden Rechtsfragen stellten sich im Zusammenhang mit einer im Jahre 1999 von der Babcock Borsig AG (Babcock) durchgeführten Sachkapitalerhöhung. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung brachte die Preussag AG (Preussag) gemäß einem mit der Babcock geschlossenen Transaktionsvertrag vom Februar 1999 sämtliche Geschäftsanteile an zwei Tochtergesellschaften sowie Aktien der Howaldswerke Deutsche Werft AG (HDW) als Sacheinlage für ca. 3,5 Mio Babcock-Aktien (33,29 % des Grundkapitals) ein (erste Tranche). Die Babcock verpflichtete sich, zu einem späteren Zeitpunkt von der Preussag weitere Aktien der HDW für 325 Mio. DM zu kaufen (zweite Tranche).... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.11.2011
- I-8 U 51/11; I-8 U 55/11; I-8 U 71/11; I-8 U 72/11 -
OLG Hamm: Anlegern des "Dubai 1000 Hotel-Fonds" steht Schadensersatz zu
Angaben zur Realisierbarkeit des Vorhabens im Verkaufsprospekt missverständlich
Die Gründungsgesellschafter der "Dubai 1000-Hotel-Fonds Gesellschaft", die den Anlegern als künftige Vertragspartner entgegen getreten sind, haften auf Schadensersatz wegen Mängeln im Verkaufsprospekt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Fall wollte die „Dubai 1000 Hotel-Fonds Gesellschaft“ in Dubai ein Grundstück erwerben, darauf ein 1000 Betten Hotel errichten und dieses vermieten. Tatsächlich scheiterte das Projekt, es kam lediglich zur Ausschachtung einer Baugrube und zur Erstellung einer Fundamentplatte.Die Kläger, die der Gesellschaft mit Einlagen von 10.500 Euro bzw.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.07.2011
- 3 StR 506/10 -
BGH: Verurteilung des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB AG wegen Marktmanipulation rechtskräftig
Kursanstieg der IKB-Aktie durch vorsätzlich irreführender Pressemeldung erreicht
Die vom Landgericht Düsseldorf wegen vorsätzlicher Marktmanipulation verhängte und zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von zehn Monaten gegen den ehemaligen Vorstandssprecher der IKB AG rechtsfehlerfrei erfolgt. Dies entschied der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen hatten die IKB Deutsche Industriebank AG und die von ihr gegründete, rechtlich selbständige Zweckgesellschaft Rhineland Funding Capital Corporation in erheblichem Umfang in verbriefte Kreditforderungen (ABS-Papiere = Asset Backed Securities sowie CDO-Papiere = Collateralised Debt Obligations) investiert, denen Darlehen zugrunde lagen,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2011
- II ZR 124/10 -
Einberufung zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft: Unzutreffende Hinweise zur Bevollmächtigung führen nicht zur Nichtigkeit von Beschlüssen
Aktionären der Deutschen Bank mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung erfolglos
unzutreffende Angaben zur Bevollmächtigung in der Einberufung zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft nach der bis 31. August 2009 geltenden Fassung von § 121 Abs. 3 AktG führen nicht zur Nichtigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind Aktionäre der Beklagten, der Deutschen Bank AG. Sie haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen mehrere Beschlüsse erhoben, die auf der Hauptversammlung der Beklagten am 29. Mai 2008 gefasst wurden.Das Landgericht Frankfurt am Main stellte in seiner Verhandlung fest, dass die auf der Hauptversammlung gefassten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.05.2011
- II ZR 141/09 -
BGH: Kreditanstalt für Wiederaufbau haftet für Aufwendungen aus Vergleich in Zusammenhang mit drittem Börsengang der Deutschen Telekom
Mögliche Haftung der Bundesrepublik Deutschland muss noch geklärt werden
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) muss Aufwendungen der Deutschen Telekom AG (Telekom) ersetzen, die dieser nach dem so genannten "dritten Börsengang" durch den Abschluss eines Vergleichs entstanden sind; die Telekom hatte sich mit Sammelklägern in den USA im Zusammenhang mit diesem Börsengang vergleichsweise geeinigt. Ob auch die Bundesrepublik Deutschland der Telekom zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet ist, muss noch geklärt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Die Aktien der Telekom, die aus der Umwandlung des früheren Sondervermögens der Deutschen Bundespost in ein Unternehmen privater Rechtsform hervorgegangen ist, hielt zunächst vollständig die Bundesrepublik Deutschland. Ende März 2000 war sie direkt noch zu 43,18 % und über die in ihrem Mehrheitsbesitz befindliche KfW zu weiteren 21,6 % beteiligt. Mitte Juni 2000 veräußerte die KfW im... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.04.2011
- 1 BvR 2658/10 -
Verfassungsbeschwerden ehemaliger T-Online-Aktionäre gegen zuerkannte Zuzahlung nach Verschmelzung auf Deutsche Telekom AG erfolglos
Schätzung der Unternehmenswerte anhand von Börsenwerten verfassungsrechtlich zulässig
Die Verfassungsbeschwerden ehemaliger T-Online-Aktionären gegen die gerichtlich festgesetzte Zuzahlung nach Verschmelzung auf die Deutsche Telekom AG war vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos.
Rechtsträger von Unternehmen, so unter anderem Aktiengesellschaften, können durch Aufnahme miteinander verschmolzen werden. In dem Verschmelzungsvertrag haben die beteiligten Rechtsträger unter anderem das Umtauschverhältnis der Anteile des übertragenden in Anteile des übernehmenden Rechtsträgers festzulegen. Sind Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers der Auffassung,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.04.2011
- II ZR 237/09 und II ZR 244/09 -
BGH: Ausgeschlossener Minderheitsaktionär hat keinen Anspruch auf festen Ausgleich nach Übertragung von Aktien auf Hauptaktionär
Nach wirksamen Übergang von Aktien auf Hauptaktionär kann Minderheitenaktionär keine Ausgleichszahlung mehr für zurückliegendes Geschäftsjahr verlangen
Ein gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der Gesellschaft ausgeschlossener Minderheitsaktionär kann dann nicht mehr die einem außenstehenden Aktionär aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zustehende Ausgleichszahlung für ein zurückliegendes Geschäftsjahr verlangen, wenn alle Aktien der Minderheitsaktionäre im Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung für dieses Geschäftsjahr mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister bereits auf den Hauptaktionär übergegangen sind. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall waren die Kläger Aktionäre der Wella AG. Diese hatte sich 2004 in einem mit der Beklagten als herrschendem Unternehmen abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet, ihren Gewinn an die Beklagte abzuführen. Nach dem Vertrag schuldete die Beklagte den übrigen Aktionären der Wella AG eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 3,83... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landgericht Berlin, Urteil vom 14.04.2011
- (519) 3 WiJs 1665/07 (3/09) -
Börsencoach Markus Frick zu Bewährungsstrafe verurteilt - 42,6 Mio. € für verfallen erklärt
Verbotene Marktmanipulation in 36 Fällen
Die 19. (große) Strafkammer des Landgerichts Berlin hat den 38jährigen Börsencoach Markus Frick wegen verbotener Marktmanipulation in 36 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Ferner hat das Gericht einen Betrag von mehr als 42,6 Mio. € für verfallen erklärt. Bezüglich sieben weiterer angeklagter Taten wurde der Angeklagte freigesprochen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hat der Angeklagte zwischen September 2005 und Juni 2007 in seinen per E-Mail vertriebenen Börsenbriefen Aktien empfohlen, ohne seine eigenen wirtschaftlichen Interessen an der Kursentwicklung dieser Wertpapiere offenzulegen. Er habe über eine mauritische Treuhandgesellschaft selbst eine größere Anzahl der beworbenen Aktien gehalten. Es sei ihm... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2011
- II ZR 229/09 -
BGH bejaht Anfechtungsbefugnis des Minderheitsaktionärs trotz wirksamer Eintragung
Minderheitenaktionär bei Verletzung des Gesetzes oder der Satzung trotz bereits erfolgter Handelsregistereintragung zur Anfechtung berechtigt
Minderheitsaktionäre, deren Aktien nach dem Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf einen Hauptaktionär übertragen werden sollen, verlieren nicht die Befugnis, diesen Beschluss wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung anzufechten, wenn der Übertragungsbeschluss vor Zustellung ihrer Klage in das Handelsregister eingetragen wird und ihre Aktien damit auf den Hauptaktionär übergehen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls waren Aktionäre der Beklagten, die bis zur Umwandlung in eine GmbH im Jahr 2009 eine Aktiengesellschaft war. In der Hauptversammlung der Beklagten vom 21. Dezember 2007 wurde die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin beschlossen (§ 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG*). Dagegen erhoben die Kläger Anfechtungsklagen, die zwischen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht München I, Urteil vom 20.01.2011
- 5HK O 18800/09 -
Squeeze-out: Beschluss der Hypo Real Estate Holding AG zu Barabfindungen rechtmäßig
Regelungen zu Squeeze-out gemäß § 12 Abs. 4 des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (FMStBG) verstoßen nicht gegen Vorgaben des Grundgesetzes
Das Landgericht München I hat die Anfechtungsklagen von insgesamt 38 ehemaligen Aktionären der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) abgewiesen, mit denen diese sich gegen einen Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft wandten. Dieser verfügte, dass die Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von 1,30 Euro auf den Bund als Hauptaktionär übertragen wurden.
Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise hatte der Gesetzgeber für Unternehmen des Finanzsektors die Möglichkeit geschaffen, einen Squeeze out – also die Übertragung der Aktien von Minderheitsaktionären auf den Hauptaktionär gegen eine Barabfindung – durchzuführen, wenn dem Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin bereits 90 % und nicht erst 95 % der Aktien gehören. Mittels einer auf... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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