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Samstag, 27. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Absetzung ab Abnutzung (AfA)“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.08.2016
- IX R 14/15 -

Aufwendungen für komplette Erneuerung einer Einbauküche nicht sofort abziehbar

Kosten müssen im Wege der Absetzungen für Abnutzung über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben werden

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Aufwendungen für die komplette Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. Die Kosten müssen vielmehr über einen Zeitraum von zehn Jahren im Wege der Absetzungen für Abnutzung abgeschrieben werden.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger Einbauküchen in mehreren ihm gehörenden Mietobjekten entfernt und durch neue ersetzt. Er vertrat die Auffassung, dass die hierfür entstandenen Aufwendungen als sogenannte "Erhaltungsaufwand" sofort abziehbar seien. Das Finanzamt ließ lediglich die Kosten für den Einbau von Herd und Spüle sowie für solche Elektrogeräte, deren Gesamtkosten die Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (410 Euro) nicht überstiegen, zum sofortigen Abzug zu; die Aufwendungen für die Einbaumöbel verteilte das Finanzamt auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von zehn Jahren. Das Finanzgericht wies die hiergegen gerichtete Klage als unbegründet ab.... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.07.2013
- IX R 43/11 -

BFH zu den Anschaffungskosten bei unentgeltlichem Erwerb

Anschaffungs­nebenkosten erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung

Kosten für die Auseinandersetzung eines Nachlasses können bei zum Nachlass gehörenden vermieteten Grundstücken zu Anschaffungs­nebenkosten führen, die im Rahmen von Absetzungen für Abnutzung (AfA) abziehbar sind. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin und ihr Bruder hatten von ihren Eltern mehrere Grundstücke geerbt. Den Nachlass teilten sie in der Weise auf, dass die Klägerin zwei mit Wohngebäuden bebaute, vermietete Grundstücke als Alleineigentümerin erhielt. Die Kosten hierfür (u.a. Notar- und Grundbuchkosten) machte sie bei den Einkünften aus Vermietung... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.07.2011
- 6 K 2137/10 -

FG Rheinland-Pfalz: Keine Betriebsausgaben für Luxushandy

Auch Zahnarzt braucht für Erreichbarkeit kein Luxushandy – "Normales" Mobiltelefon ausreichend

Ein Zahnarzt kann ein rund 5.200 Euro teures Luxushandy nicht als Betriebsausgabe in seiner Einkommenssteuererklärung absetzen. Ein hochwertiges Telefon eines Luxusherstellers mit Eigenschaften, die über die bloße Funktionsfähigkeit als Telefon hinausgehen, ist bei einem Zahnarzt nicht allein durch betriebliche Notwendigkeiten zu erklären und zudem unangemessen. Die entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.

Kläger im hiesigen Rechtsstreit ist ein Zahnarzt, der in seiner Einkommensteuererklärung 2007 eine zeitanteilige AfA (Absetzung für Abnutzung) in Höhe von 289 Euro für ein am 5. November 2007 zum Preis von 5.200 Euro gekauftes Handy (Abschreibungszeitraum 3 Jahre) als Betriebsausgaben der Zahnarztpraxis geltend gemacht hat (Berechnung: 5.200:36x2=289). Bei dem Handy handelt es sich... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.06.2010
- VIII R 3/08 -

BFH: Abschreibung eines nicht als Betriebs­vermögen erfassten Wirtschafts­guts kann nicht nachgeholt werden

Im Veranlagungszeitraum darf nur Restbuchwert zugrunde gelegt werden

Eine gleichmäßig von der Bemessungsgrundlage eines betrieblichen Wirtschaftsguts vorzunehmende normale Absetzung für Abnutzung (AfA) kann nicht nachgeholt werden, wenn sie deshalb versäumt wurde, weil das Wirtschaftsgut fälschlich nicht als betrieblich erfasst war. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Im hier vorliegenden Fall ging es um ein Patent, das in einen Verwertungsbetrieb eingelegt worden war. Einlage, Einlagewert und Restnutzungsdauer des Patents waren Gegenstand einer tatsächlichen Verständigung, die erst Jahre nach der Einlage zustande kam. In der Zwischenzeit hatte es der Kläger versäumt, AfA auf den Einlagewert vorzunehmen. Daraus ergab sich ein Streit über die Höhe... Lesen Sie mehr



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