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Samstag, 27. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „1%-Regelung“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.04.2023
- 1 K 1234/22 -

Zahlungen des Arbeitnehmers für einen vom Arbeitgeber angemieteten Parkplatz mindern den geldwerten Vorteil für Dienstwagennutzung

Zahlungen mindern Vorteil aus der Diens­twagen­überlassung

Zahlen Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber für ihren Firmenwagen Miete für einen Parkplatz, so mindert dies den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Die Klägerin ermöglichte ihren Beschäftigten, an oder in der Nähe der Arbeitsstätte einen Parkplatz für monatlich 30 Euro anzumieten. Einigen Beschäftigten standen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Da die Möglichkeit zur Privatnutzung eines Firmenwagens als geldwerter Vorteil bei der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer zu versteuern ist, berechnete die Klägerin den Vorteil unter Anwendung der sog. 1 %-Regelung. Hierbei zog sie die von den Beschäftigten an sie gezahlte Stellplatzmiete ab.Im Rahmen einer bei der Klägerin durchgeführten Betriebsprüfung vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass die Mietzahlungen den... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 16.08.2022
- 6 K 2688/19 E -

Erschütterung des für eine private Pkw-Nutzung sprechenden Anscheinsbeweises

FG Münster zum Anscheinsbeweis bei Dienstwagen

Der für die Privatnutzung eines betrieblichen PKW sprechende Anscheinsbeweis kann auch auf andere Weise als durch das Vorhandensein eines in Status und Gebrauchswert vergleichbaren Pkw im Privatvermögen erschüttert werden. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Zum Haushalt der miteinander verheirateten Kläger gehörten in den Streitjahren 2015 und 2016 zwei volljährige Kinder. Im Privatvermögen hielten die Kläger im Streitzeitraum (teilweise nacheinander) insgesamt drei Kleinwagen, die in erster Linie von den Kindern genutzt wurden. Der Kläger unterhielt auf demselben Grundstück, auf dem sich auch das Wohnhaus der Familie befand, einen Gartenbaubetrieb,... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 10.07.2019
- 7 K 2862/17 E -

Fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines Pkw kann nicht durch nachträgliche Auflistung nachgewiesen werden

Nachträgliche Auflistung genügten nicht Anforderungen an ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die für Zwecke des § 7 g EStG erforderliche fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines PKW nicht durch nachträglich erstellte Unterlagen nachgewiesen werden kann.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der als Rechtsanwalt tätige Kläger bildete für die geplante Anschaffung von Pkws in den Streitjahren 2009 und 2013 Investitionsabzugsbeträge nach § 7 g Abs. 1 EStG. Tatsächlich schaffte er innerhalb der Reinvestitionsfristen jeweils gebrauchte Audi Q5 an. Da er keine Fahrtenbücher führte, ermittelte er die Privatnutzung nach der 1 %-Methode.... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.03.2019
- 10 K 2990/17 E -

Garagenkosten mindern nicht Nutzungswert eines Firmenwagens

Unterbringung des Fahrzeugs in einer Garage für Inbetriebnahme des Wagens nicht notwendig

Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten nicht den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber mindern.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls bekam von seinem Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Der als Arbeitslohn zu versteuernde Nutzungsvorteil wurde unstreitig nach der sogenannten 1 %-Methode berechnet. In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kläger anteilige Garagenkosten in Höhe von ca. 1.500 Euro geltend. Dies lehnte das Finanzamt... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.11.2018
- III R 13/16 -

Private Pkw-Nutzung im Taxigewerbe: Definition des Listenpreises bei Anwendung der 1 %-Regelung

Besteuerung der Privatnutzung von Taxen erfolgt nicht nach besonderen Hersteller­preis­listen für Taxen und Mietwagen

Die Besteuerung der Privatnutzung von Taxen erfolgt auf der Grundlage des allgemeinen Listenpreises, nicht aber nach besonderen Hersteller­preis­listen für Taxen und Mietwagen. Dies entschied der Bundesfinanzhof zur Anwendung der sogenannte 1 %-Regelung. Listenpreis ist dabei nur der Preis, zu dem ein Steuerpflichtiger das Fahrzeug als Privatkunde erwerben könnte.

In dem zugrunde liegenden Fall nutzte der Kläger sein Taxi nicht nur für sein Taxiunternehmen, sondern auch privat. Einkommensteuerrechtlich entschied er sich für die sogenannte 1 %-Regelung, d.h. er versteuerte für die Privatnutzung monatlich 1 % des Listenpreises gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes. Maßgeblich ist dabei der inländische Listenpreis im Zeitpunkt... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Köln, Urteil vom 27.09.2017
- 3 K 2547/16 -

FG zum Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob

Überlassen von Dienstwagen nicht nur bei Vollzeitbeschäftigte

Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Im verhandelten "Bahrlohnumwandlungs-"Fall beschäftigte der Kläger seine Ehefrau im Rahmen eines Minijobs als Büro-, Organisations- und Kurierkraft für 400 Euro monatlich. Er überließ seiner Frau hierfür einen PKW, den sie auch privat nutzen durfte. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung wurde mit 385 Euro (1 % des Kfz-Listenneupreises) monatlich angesetzt und vom Arbeitslohn der Ehefrau abgezogen.... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.11.2017
- 5 K 1391/15 -

FG zur betrieblichen und privaten Nutzung eines Maserati

Anteil der privaten und betrieblichen Nutzung nur durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweisbar

Ein Arbeitnehmer muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen, damit der als Arbeitslohn anzusetzende geldwerte Vorteil für die private Nutzung des überlassenen Geschäftswagens nicht nach der sog. 1 %-Regelung ("Nutzungspauschale"), sondern nach dem Anteil der im Fahrtenbuch aufgezeichneten Privatfahrten zu ermitteln ist. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Im vorliegenden Fall war der Kläger bei einer GmbH beschäftigt und durfte den von der GmbH geleasten Maserati (Listenpreis 116.000,- €) auch für private Zwecke nutzen. Der Kläger führte zwar ein Fahrtenbuch, in dem er die beruflich und die privat gefahrenen Kilometer aufzeichnete. Das Fahrtenbuch war nach Auffassung des beklagten Finanzamtes allerdings nicht ordnungsgemäß. Daher wurde... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2017
- 10 K 1932/16 E -

Keine Besteuerung für private PKW-Nutzung während Zeiten der Fahruntüchtigkeit

Finanzgericht verneint Vorliegen eines Vorteils in Form fiktiven Arbeitslohns während Fahrverbotszeiten aufgrund eines Hirnschlags

Darf ein Arbeitnehmer sein Fahrzeug auch privat nutzen, entfällt für ihn dann die Pflicht zur Besteuerung des Firmenwagens, wenn es dem Arbeitnehmer wegen eines gesundheitlichen Defizits untersagt ist, das Fahrzeug generell zu nutzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wurde von seinem Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt, den er auch zu privaten Zwecken nutzen darf. Der hierin liegende geldwerte Vorteil wurde für das Streitjahr 2014 zunächst nach der sog. 1 % - Regelung mit 433 Euro/Monat versteuert.Im Einspruchs- und Klageverfahren machte der Kläger geltend, dass der Arbeitslohn... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.11.2016
- VI R 2/15 und VI R 49/14 -

Firmen­wagen­besteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil

Auch einzelne (individuelle) Kosten des Arbeitnehmers sind bei Anwendung der 1 %-Regelung steuerlich zu berücksichtigen

Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Dies entschied der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen zur Kfz-Nutzung für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Der Bundesfinanzhof modifizierte dabei seine Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen insoweit, als nunmehr nicht nur ein pauschales Nutzungsentgelt, sondern auch einzelne (individuelle) Kosten - entgegen der Auffassung der Finanzbehörden - des Arbeitnehmers bei Anwendung der sogenannten 1 %-Regelung steuerlich zu berücksichtigen sind.

Im ersten Fall (Az: VI R 2/15) hatten sich der Kläger und sein Arbeitgeber die Kosten des Dienstwagens, den der Kläger auch für private Zwecke nutzen durfte, geteilt. Der Kläger trug sämtliche Kraftstoffkosten (ca. 5.600 Euro). Die übrigen Pkw-Kosten übernahm der Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil aus der Kfz-Überlassung wurde nach der 1 %-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.02.2016
- 9 K 9317/13 -

Kein Werbungskostenabzug für Pkw-Leasingraten bei Überlassung eines Firmenwagens gegen Barlohnumwandlung

Lediglich zusätzliche Tankkosten können anteilig bezogen auf Dienstfahrten als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt werden

Bekommt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen geleasten Pkw zur Verfügung gestellt, so kann er die Leasingraten, die der Arbeitgeber von seinem Gehalt einbehält, nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuermindernd geltend machen. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber des Klägers einen Pkw für die Dauer von drei Jahren geleast und für diesen zugleich einen Wartungsvertrag abgeschlossen (sogenanntes Full-Service-Leasing). Mit dem Kläger vereinbarte er, dass die Leasingkosten im Wege der sogenannten Barlohnumwandlung von dessen Gehalt abgezogen werden sollten. Im Gegenzug erhielt der Kläger das Recht,... Lesen Sie mehr



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