Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: zfs 2015, 573
Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2015, Seite: 573
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2015, 573:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom25.03.2015
- 7 U 12/14 -
Ein an einer innergebäudlichen Regenwasserzisterne angeschlossenes Regenfallrohr ist zugleich Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung
Ein Regenfallrohr, das an einer in einem Gebäude befindlichen Regenwasserzisterne angeschlossen ist, dient zugleich als Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung. Der Haftungsausschluss für Nässeschäden durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes greift auch bei Nässeschäden innerhalb des Gebäudes. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle zfs 2015, 573 wird teils auch als „zfs 15, 573“, „zfs 2015, S. 573“ oder „zfs 15, S. 573“ zitiert.