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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wirtschaftskrise“ veröffentlicht wurden
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.11.2013
- C-63/12, C-66/12 und C-196/12 -
Rat der EU durfte Vorschlag der Kommission zur Anhebung der Bezüge von EU-Beamten im Jahr 2011 ablehnen
EuGH zur Anpassung von Bezügen der europäischen Beamten
Der auf die "Angleichungsmethode" gestützten Vorschlag der Kommission, die Bezüge der europäischen Beamten im Jahr 2011 um 1,7 % anzuheben, durfte vom Rat der EU abgelehnt werden. Die Europäische Kommission ist verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat neue Vorschläge zu unterbreiten, die der vom Rat im Jahr 2011 festgestellten erheblichen und abrupten Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage Rechnung tragen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Das Statut der Beamten der Europäischen Union* sah bis 2012 vor, dass der Rat auf Vorschlag der Kommission bis Ende eines jeden Jahres in Anwendung einer bestimmten Methode über die Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge mit Wirkung vom 1. Juli beschließt. Diese „Angleichungsmethode“ bestand in einer mathematischen und automatischen Berechnung auf der Grundlage der Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Brüssel sowie der Kaufkraft der Dienstbezüge der nationalen Beamten in den Zentralverwaltungen von acht Mitgliedstaaten. Sie ließ weder der Kommission noch dem Rat einen Ermessensspielraum hinsichtlich des Inhalts des Vorschlags und des zu erlassenden Rechtsakts.... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 24.11.2010
- C-40/10 -
EuGH erklärt Vorschriften zu Anpassung der Dienstbezüge von Beamten der Europäischen Union ab Juli 2009 für nichtig
Rat überschreitet die ihm durch das Beamtenstatut verliehenen Zuständigkeiten
Die Vorschriften der Verordnung des Rates betreffend die Anpassung der Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Union ab Juli 2009 sind nichtig. Indem der Rat in der Verordnung eine von dem Vorschlag der Kommission abweichende Anpassung der Dienstbezüge vorgenommen hat, ohne auf das spezifische Verfahren zurückzugreifen, das im Beamtenstatut für den Fall einer erheblichen, abrupten Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage vorgesehen ist, hat er die Zuständigkeiten, die ihm durch das Beamtenstatut verliehen sind, überschritten. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.
Das Beamtenstatut sieht vor, dass der Rat bis Ende eines jeden Jahres über die Anpassung der Dienstbezüge der Beamten der Union mit Wirkung vom 1. Juli des laufenden Jahres beschließt.Im vorliegenden Fall hat die Kommission im November 2009 eine Erhöhung der Dienstbezüge um 3,7 % vorgeschlagen. Am 23. Dezember 2009 hat der Rat mit der angefochtenen Verordnung über... Lesen Sie mehr
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