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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Verwaltungsgericht Weimar“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 13.07.2011
- 2 E 644/11 We -

VG Weimar: Rücknahme der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin für Bachelor-Studentin rechtmäßig

Staatliche Anerkennung suggeriert Attestierung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die aufgrund der Ausbildung nicht erlangt wurden

Die Rücknahme der staatlichen Anerkennung als "Sozialpädagogin" für Absolventen des berufsbegleitenden Bachelorstudiengang "Bildung und Erziehung von Kindern" an einer Fachhochschule ist rechtmäßig. Durch die staatliche Anerkennung als "Sozialpädagogin" werden Kenntnisse und Fähigkeiten attestiert, die die Absolventen aufgrund ihrer Ausbildung nicht besitzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Weimar.

Die Antragstellerin im zugrunde liegenden Fall, die Leiterin einer Kindertageseinrichtung ist, wandte sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die von der Fachhochschule Erfurt mit Sofortvollzug versehene Rücknahme ihrer staatlichen Anerkennung als "Sozialpädagogin" und gegen die Aufforderung zur Rückgabe der entsprechenden Urkunde.Die Antragstellerin hatte als staatlich anerkannte Erzieherin von September 2007 bis August 2010 erfolgreich den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang "Bildung und Erziehung von Kindern" an der Fachhochschule Erfurt absolviert. Im Rahmen einer feierlichen Zeugnisverteilung war ihr zusammen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 04.03.2010
- 5 K 1191/06 We -

VG Weimar: Vermittlung von Sportwetten durch privaten Anbieter ist unerlaubtes Glückspiel

Staatliches Sportwettenmonopol verstößt weder gegen nationales Recht noch gegen Recht der europäischen Gemeinschaft

Eine Untersagungsverfügung gegen die Vermittlung von Sportwetten durch einen Privatanbieter an einen im Ausland ansässigen Sportwettanbieter ist zulässig, da die Durchführung von Sportwetten dem Staat vorbehalten ist. Das staatliche Sportwettenmonopol verstößt weder gegen nationales Recht noch gegen das Recht der europäischen Gemeinschaft. Dies entschied das Verwaltungsgericht Weimar.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahre 2005 beim Gewerbeamt der Stadt Gotha die Vermittlung von Sportwetten im Online-Service angemeldet und am 5. August 2005 den Betrieb einer Wettannahmestelle für Sportwetten aufgenommen. Dort vermittelte er Sportwetten an einen in Malta ansässigen Sportwettanbieter.Der Landkreis Gotha untersagte dem Kläger unter Anordnung... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 14.12.2009
- 2 K 732/08 We -

Entziehung des Jagdscheins nach Erschießen eines Jagdhundes zulässig

Übergroßes Maß an unvorsichtiger Verwendung von Waffen kann Jagdschein auch nach einem einzigen negativen Vorfall entzogen werden

Verwendet ein Jäger seine Waffe und/oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig und erschießt einen Jagdhund eines Nachbarreviers, ist eine Entziehung seines Jagdscheins zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Weimar.

Der Kläger war vom zuständigen Amtsgericht rechtskräftig wegen der Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt worden. Er hatte nach den Feststellungen des Strafgerichts einen bei einer Jagd im Nachbarrevier eingesetzten Jagdhund gezielt erschossen, nachdem das Tier in das von ihm gepachtete... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 29.05.2008
- 2 K 1663/07 We -

Exmatrikulation von Studenten wegen Nichtzahlung des Verwaltungskostenbeitrags ist rechtswidrig

Exmatrikulation verletzt Grundrecht der Berufsfreiheit

Eine Exmatrikulation eines Studenten wegen Nichtzahlung des Verwaltungskostenbeitrags ist nach § 4 des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Weimar

Geklagt hatte ein Student der der Technischen Universität Ilmenau, der von seiner Hochschule mit Ablauf des Sommersemesters 2007 exmatrikuliert worden war, nachdem er den gemäß § 4 des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltegesetz vorgeschriebenen Verwaltungskostenbeitrag nicht gezahlt hatte.Die Exmatrikulation greift in das durch Artikel 12 des Grundgesetzes garantierte... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 08.06.2009
- 2 E 682/09 We -

VG Weimar: Verspäteter Schüler darf an Wiederholungsprüfung teilnehmen

Ausschluss von Prüfung nicht in Schuldordnung verankert und somit nicht gerechtfertigt

Ein Schüler, der am Tag seiner Abiturprüfung zu spät in der Schule erscheint, darf nicht gänzlich von der Prüfung ausgeschlossen werden. Er hat dann das Recht auf eine Wiederholungsprüfung. Dies hat das Verwaltungsgericht Weimar entschieden.

Der Schüler war zu seiner Abiturprüfung verspätet erschienen und daraufhin durch die Prüfungskommission von der weiteren Prüfung ausgeschlossen worden. Der Antragsteller begehrte nun im Wege des Eilrechtsschutzes vom Freistaat die Zulassung zur Wiederholungsprüfung in dem versäumten Fach.Das Verwaltungsgericht Weimar hielt den Eilantrag für zulässig und begründet.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 03.09.2009
- 2 K 1128/08 We -

VG Weimar: Erhebung von Hochschulverwaltungskostenbeitrag zulässig

Höhe des Beitrages steht in keinem Missverhältnis zu Verwaltungsdienstleistungen

Die Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrages ist nach § 4 Thüringer Hochschulgebühr- und entgeltgesetz rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Weimar entschieden.

Das Verwaltungsgericht Weimar hat die Klage eines Studenten gegen den von ihm geforderten Hochschulverwaltungskostenbeitrag nach mündlicher Verhandlung abgewiesen.Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bedarf die Erhebung sogenannter Vorzugslasten wie Gebühren und Beiträge sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach einer besonderen sachlichen Rechtfertigung.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 03.07.2009
- 2 E 709/09 - We -

VG Weimar: Personalausweis kann wegen unberechtigten Führens eines Doktortitels eingezogen werden

Führen eines ungültigen Personalausweises nicht zulässig

Wenn in einem Personaldokument zu Unrecht ein Doktortitel einer ausländischen Universität eingetragen ist, kann dieses persönliche Dokument wegen Ungültigkeit eingezogen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Weimar entschieden.

Die Antragsgegnerin, die Stadt Nordhausen, forderte den Antragsteller auf, seine Personaldokumente abzugeben, weil er einen in seinen Papieren eingetragenen Doktortitel einer ausländischen Universität zu Unrecht führe. Ermittlungen bei der Universität hätten erheben, dass er dort nicht promoviert habe. Nachdem der Widerspruch des Antragstellers gegen die Verfügung ohne Erfolg geblieben... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 11.06.2009
- 2 K 213/09 - We -

Kein Verlust des Prüfungsanspruchs bei überlanger Studiendauer

Universität darf nicht in die Berufsfreiheit der Studenten eingreifen

Eine Universität hat kein Recht, einem Studierenden den Prüfungsanspruch zu verwähren oder eine Prüfung für nicht bestanden zu erklären, weil dieser die Prüfungsfrist überschritten hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Weimar.

Der Kläger studierte, bevor er sein Studium an der Fachhochschule Erfurt aufnahm, vom Wintersemester 1997/1998 bis zum Sommersemester 2002 insgesamt 10 Semester im Diplomstudiengang Sozialpädagogik an der Universität L. Zum Wintersemester 2002/2003 nahm er sein Studium an der Fachhochschule Erfurt auf. Im Frühjahr 2008 erklärte die beklagte Fachhochschule die Diplomprüfung im Studiengang... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 20.04.2009
- 3 E 499/09 We -

Bürger kann nicht gegen die Vorschlagslisten für die Besetzung der Bundesversammlung für die Wahl des Bundespräsidenten klagen

VG Weimar lehnt Eilantrag gegen die Vorschlagslisten zur Bundesversammlung ab

Das Verwaltungsgericht Weimar hat den Antrag eines Bürgers, die Wahl der auf den Freistaat Thüringen entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung vom 03.04.2009 durch Erlass einer einstweiligen Anordnung aufzuheben und die erneute Durchführung der Wahl anzuordnen, abgelehnt. Der Antrag sei bereits unzulässig, so die zuständige 3. Kammer. Dem Antragsteller fehle es an der erforderlichen Antragsbefugnis, weil er keine Verletzung von ihm zustehenden Rechten befürchten müsse.

Der Antragsteller habe kein Vorschlagsrecht für eine Liste der für Thüringen in die Bundesversammlung zu wählenden Mitglieder. Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung - BPräsWahlG - wählt der Landtag die Mitglieder nach Vorschlagslisten. Ein Recht, Vorschlagslisten einzubringen, stehe letztlich den Fraktionen und ggfs.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 27.09.2006
- 6 K 5509 /04 -

Zur Zweitwohnungssteuer für Studierende in Weimar

Studierende mit Hauptwohnsitz im Elternhaus müssen keine Zweitwohnungssteuer bezahlen

Das Verwaltungsgericht Weimar hat einen Bescheid aufgehoben, mit dem die Stadt Weimar von einem Studierenden die Zahlung der Zweitwohnungssteuer verlangt hat. Während seines Studiums bewohnte der Kläger ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft als Nebenwohnsitz; die Hauptwohnung hatte er bei seinen Eltern gemeldet.

Auf der Grundlage der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zog ihn die Stadt Weimar zur Zahlung heran. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren wandte sich der Kläger an das Verwaltungsgericht. In seiner Entscheidung gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass die Voraussetzungen zur Steuererhebung nicht vorlagen, weil der Kläger eine Haupt- und eine Nebenwohnung im Sinne der... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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