die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Verwaltungsgericht Regensburg“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 24.03.2009
- RO 3 K 08.1829 -
Auch ein zu Arbeitszwecken genutzter Internet-PC ist rundfunkgebührenpflichtig
Leistungspflicht entsteht bereits bei Nutzungsmöglichkeit
Die Erhebung von Rundfunkgebühren ist auch für einen internetfähigen PC, der ausschließlich zu Arbeitszwecken verwendet wird, rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden.
Der Kläger nutzt den in seinem Gewerbebetrieb befindlichen PC nach eigenen Angaben auf keinen Fall zum Empfang von Rundfunk- oder Fernsehprogrammen.Seine gegen den Gebührenbescheid gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht Regensburg abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass auch ein internetfähiger PC unter den Begriff der Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrag falle. Livestreams, die von verschiedenen Fernseh- und Radiosendern im Internet angeboten werden, seien als Rundfunk zu qualifizieren. Nach Ansicht des Gerichts werden internetfähige PC auch, wie es für die Gebührenpflichtigkeit erforderlich ist, zum Empfang bereitgehalten.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
