die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unterhaltszahlungen“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.02.2024
- VI R 21/21 -
Schonvermögen des Unterhaltsempfängers beim Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen
Vermögen des Kindes entscheidend
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat für das Streitjahr 2019 entschieden, dass Unterhaltsleistungen nur dann als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgezogen werden können, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 € (sogenanntes Schonvermögen) nicht übersteigt. Zudem hat er klargestellt, dass die monatlichen Unterhaltsleistungen nicht in die Vermögensberechnung einzubeziehen sind.
Die Kläger machten Unterhaltszahlungen an den volljährigen Sohn, für den kein Kindergeldanspruch mehr bestand, für den Zeitraum 01.01. bis 30.09.2019 (Abschluss des Studiums) als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend. Das Bankkonto des Sohnes wies zum 01.01.2019 ein Guthaben 15.950 € aus. Darin enthalten war eine Ende Dezember 2018 geleistete Unterhaltsvorauszahlung für Januar 2019 in Höhe von 500 €. Das Finanzamt (FA) lehnte den Abzug der Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ab, da der Sohn über ausreichend eigenes Vermögen verfüge. Davon sei nach den Einkommensteuerrichtlinien... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.10.2023
- X R 7/20 -
Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts
Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasst und stellen keine (vorweggenommenen) Werbungskosten bei späteren Unterhaltseinkünften dar
Prozesskosten zur Erlangung eines (höheren) nachehelichen Unterhalts sind bei der Einkommensbesteuerung nicht als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltszahlungen im Rahmen des sog. Realsplittings versteuern muss. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Ehe der Klägerin wurde im Jahr 2014 geschieden und ihr früherer Ehemann (B) verpflichtet, ab Rechtskraft der Scheidung nachehelichen Unterhalt in Höhe von 582,50 € monatlich zu zahlen. Das von der Klägerin angestrengte Gerichtsverfahren endete vor dem Oberlandesgericht mit einem Vergleich, in welchem sich B zur Zahlung eines höheren nachehelichen Unterhalts von monatlich 900 € bereit... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.05.2017
- XII ZB 415/16 -
BGH zu den Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt
Vater muss bei einem Alter seiner Tochter von fast 26 Jahren zum Studienbeginn nicht mit der Aufnahme eines Studiums rechnen
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang die Eltern eine Berufsausbildung ihrer Kinder finanzieren müssen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das antragstellende Land nimmt den Antragsgegner, dessen Tochter es Vorausleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährt hat, auf Ausbildungsunterhalt aus übergegangenem Recht in Anspruch. Die im November 1984 geborene nichteheliche Tochter erwarb im Jahre 2004 das Abitur mit einem Notendurchschnitt von 2,3. Ab... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.04.2016
- VI R 21/15 -
Unterhaltsleistungen auch bei mehrjähriger Steuernachzahlung als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Unterhaltsleistungen auch bei einer Steuernachzahlung für einen mehrjährigen Zeitraum als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind.
Im zugrunde liegenden Streitfall erzielte der Kläger Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und gewährte seinen beiden volljährigen Söhnen, die auswärtig studierten, Unterhalt in Höhe von jeweils 8.004 Euro. Diese Aufwendungen machte er in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend. Danach ermäßigt... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.01.2016
- L 6 AS 1200/13 -
Jugendamt darf von Arbeitslosengeld II-Empfänger keine Unterhaltszahlungen verlangen
Auch bei ergänzendem Arbeitslosengeld II sind Leistungen insgesamt als soziokulturelles Existenzminimum geschützt
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Arbeitslosengeld II-Empfänger aus seinen Grundsicherungsleistungen keinen Unterhalt an seine Kinder zahlen muss. Dies gilt auch dann, wenn er eigenes Einkommen hat und nur ergänzend Arbeitslosengeld II erhält. Zwar steht ihm dann ein Erwerbstätigen-Freibetrag zu. In Höhe des Freibetrages wird sein Einkommen nicht auf die ergänzenden Grundsicherungsleistungen angerechnet, sodass er mehr Geld zur Verfügung hat, als wenn er nicht arbeiten würde. Aber auch diesen Freibetrag muss er nicht an seine Kinder als Unterhalt abgeben.
Dem Verfahren liegt der Fall eines im Raum Hannover wohnenden Vaters zugrunde, der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II bezieht und seiner zwölfjährigen Tochter Unterhalt schuldet. Da er lediglich ca. 700 Euro brutto monatlich verdiente, erhielt er ergänzend Arbeitslosengeld II. Als Erwerbstätigem stand dem Vater ein Freibetrag zu, der im Rahmen des Arbeitslosengeldes nicht als... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 08.08.1978
- 16 WF 200/78 ES -
Nichtzahlung von Kindes- und Ehegattenunterhalt rechtfertigt sofortige Scheidung
Fortsetzung der Ehe bis Ablauf des Trennungsjahrs stellt unzumutbare Härte dar
Kommt der Ehemann seiner Pflicht zur Zahlung von Kindes- und Ehegattenunterhalt nicht nach, so kann sich die Ehefrau noch vor Ablauf des Trennungsjahrs scheiden lassen. Denn die Fortsetzung der Ehe ist für sie unzumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall trennte sich ein Ehepaar im März 1978. Da der Ehemann seinen Job verloren und daher keinen Unterhalt für seine Ehefrau und seine beiden Kinder im Alter von 4 und 5 Jahren gezahlt hatte, wollte sich die Ehefrau noch vor Ablauf des Trennungsjahrs sofort scheiden lassen.Das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 07.02.2001
- 18 WF 44/01 -
Nichtzahlung von Unterhalt macht Fortsetzung der Ehe bis Ablauf des Trennungsjahrs nicht unzumutbar
Recht zur sofortigen Scheidung besteht nicht
Die Nichtzahlung von Unterhalt macht die Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahrs nicht unzumutbar im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB. Ein Recht zur sofortigen Scheidung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte der Ehemann die Unterhaltszahlungen ein. Die Ehefrau wollte sich daher noch vor Ablauf des Trennungsjahrs scheiden lassen.Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied gegen die Ehefrau. Sie habe sich nicht vor Ablauf des Trennungsjahrs von ihrem Ehemann scheiden lassen dürfen. Denn die Nichtzahlung des... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04.08.1999
- 3 WF 6284/99 -
Einstellung von Unterhaltszahlungen sowie Rückkehr ins Heimatland rechtfertigen keine sofortige Scheidung
Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahres zumutbar
Teilt der Ehemann seiner Ehefrau mit, dass er zukünftig nicht mehr Unterhalt zahlen wird und in sein Heimatland zurückkehren will, berechtigt dies nicht zur sofortigen Scheidung. Vielmehr ist eine Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahres zumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehemann erklärte seiner Frau keinen Grund mehr dafür zu sehen, für sie Unterhalt zu zahlen und fortan in seinem Heimatland Türkei leben zu wollen. Die Ehefrau beantragte daraufhin die sofortige Scheidung. Sie hielt eine Fortsetzung der Ehe für unzumutbar.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.03.2014
- XII ZB 234/13 -
Kosten für erweitertes Umgangsrecht kann zur Reduzierung der Barunterhaltszahlung führen
Erweitertes Umgangsrecht muss einer Mitbetreuung gleichen
Gleicht ein erweitertes Umgangsrecht einer Mitbetreuung, so können die dadurch entstehenden Kosten zu einer Reduzierung der Barunterhaltszahlung führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Vater einer minderjährigen Tochter aufgrund der ihm durch das erweiterte Umgangsrecht entstehenden Zusatzkosten weniger Kindesunterhalt zahlen musste. Das erweiterte Umgangsrecht begründete sich dadurch, dass sich die Tochter an sieben von vierzehn Tagen beim Vater aufhielt.Während das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.05.2014
- L 10 R 309/10 -
Kürzung der Altersrente aufgrund Versorgungsausgleichs bei Vorliegen eines wirksamen gegenseitigen Unterhaltsverzichts rechtmäßig
Voraussetzungen zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich nicht erfüllt
Das Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Anspruch auf Gewährung einer Altersrente ohne Kürzung aufgrund eines Versorgungsausgleichs nicht besteht, wenn ein wirksamer gegenseitiger Unterhaltsverzicht vorliegt. Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung sind dann nicht erfüllt.
Dem Verfahren lag der Fall eines 1941 geborenen Klägers zugrunde, der rechtskräftig im Jahre 2000 von seiner 1948 geborenen Ehefrau geschieden wurde. Im Rahmen der Entscheidung zum Versorgungsausgleich wurden für die mit September 1969 beginnende Ehezeit Rentenanwartschaften des Klägers auf das Versicherungskonto seiner geschiedenen Frau übertragen. Mit einer notariell beglaubigten... Lesen Sie mehr