wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 07.02.2001
18 WF 44/01 -

Nichtzahlung von Unterhalt macht Fortsetzung der Ehe bis Ablauf des Trennungsjahrs nicht unzumutbar

Recht zur sofortigen Scheidung besteht nicht

Die Nichtzahlung von Unterhalt macht die Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahrs nicht unzumutbar im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB. Ein Recht zur sofortigen Scheidung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte der Ehemann die Unterhaltszahlungen ein. Die Ehefrau wollte sich daher noch vor Ablauf des Trennungsjahrs scheiden lassen.

Kein Recht zur sofortigen Scheidung bei Nichtzahlung von Unterhalt

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied gegen die Ehefrau. Sie habe sich nicht vor Ablauf des Trennungsjahrs von ihrem Ehemann scheiden lassen dürfen. Denn die Nichtzahlung des Unterhalts habe die Fortsetzung der Ehe für nicht unzumutbar gemacht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2015
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (zt/FamRZ 2001, 1458/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2001, Seite: 1458
FamRZ 2001, 1458

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21372 Dokument-Nr. 21372

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21372

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (2)

 
 
Elisabeth Schwabe schrieb am 30.07.2015

Mit einem gewissen Risiko behaftet ist jede Ehe. Doch wenn unterschiedliche Herkunft noch dazu kommt, kommen natürlich zzgl. Probleme dazu. Warum muss jemand heutzutage überhaupt noch eine Ehe eingehen? Uneheliche Kinder sind in Deutschland ehelichen gleichgestellt. Eigene Erwerbstätigkeit ziehe ich grundsätzlich einer Abhängigkeit vom Ehemann oder Sozialhilfe vor! Warum also heiraten?

MK antwortete am 31.07.2015

Wenn der Mann (oder die Frau) stirbt, hat der verbleibende Ehepartner ein Problem. Er kommt schlicht in der Erbreihenfolge nicht vor.

Auch per Testament kann man nicht unbedingt die gleichen Rechte einräumen, z. B. gelten andere Erbbsteuerfreigrenzen.

Das mal so, was mir spontan einfällt.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung