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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umweltprüfung“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.12.2023
- 4 CN 4.22, 4 CN 5.22 und 4 CN 6.22 -
Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft werden
Rechtsstreit um Kohlekraftwerk Datteln 4 geht in eine weitere Runde
Das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln 4 mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen für unwirksam erklärt hat. Das Oberverwaltungsgericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Standortalternativenprüfung für das Kraftwerk im Regionalplan fehlerhaft ist und die angenommenen Mängel unmittelbar auf die bauleitplanerische Abwägung durchschlagen.
Nachdem ein erster Bebauungsplan, mit dem die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 geschaffen werden sollten, im Jahr 2009 vom Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt worden war, führte die Stadt Datteln seit 2010 das Verfahren zur Aufstellung des nun angegriffenen Bebauungsplans durch, der im September 2014 bekannt gemacht wurde. Die parallel dazu vom Regionalverband Ruhr als zuständigem Träger der Regionalplanung beschlossene 7. Änderung des dortigen Regionalplans zielte auf die Festlegung eines weiteren für die Errichtung eines Kraftwerks geeigneten Standorts auf dem Gebiet der Antragsgegnerin; sie trat im April 2014 in Kraft.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.07.2023
- 4 CN 3.22 -
BVerwG: § 13 b BauGB nicht mit Europarecht vereinbar
Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs dürfen nicht ohne Umweltprüfung überplant werden
Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Antragsteller, eine gemäß § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung, wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan der Antragsgegnerin. Dieser setzt für ein ca. 3 ha großes Gebiet am südwestlichen Ortsrand der Gemeinde im planungsrechtlichen Außenbereich ein (eingeschränktes) allgemeines Wohngebiet fest. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach... Lesen Sie mehr
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