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Sonntag, 5. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Streitwerterhöhung“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.03.2013
- VI ZB 53/12 -

Vorprozessuale Anwaltskosten als streit­wert­erhöhender Hauptanspruch im Berufungsverfahren

Voraussetzung: Ursprüngliche Hauptforderung wird nicht weiter verfolgt

Verfolgt der Kläger im Berufungsverfahren seine Hauptforderung nicht mehr weiter, sondern begehrt er stattdessen nur die Erstattung der vorprozessualen Anwaltskosten, so sind diese Kosten als streit­wert­erhöhender Hauptanspruch zu berücksichtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines im Dezember 2010 erfolgten Verkehrsunfalls, nahm die Fahrzeughalterin ihre Kaskoversicherung zunächst anwaltlich vertreten vorgerichtlich und später klageweise in Anspruch. Das Amtsgericht gab der Klage zum Teil statt und wies sie im Übrigen ab. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein. Sie verlangte jedoch nur noch die Zahlung der Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der Versicherung in Höhe von 555,60 € sowie Ersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 231 €.Das Landgericht Kiel wies die Berufung als unzulässig... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 14.10.2011
- 2 W 92/11 -

300,- Euro Streitwert für Unterlassungsanspruch gegen unbefugtes Verwenden eines Fotos im Rahmen eines privaten eBay-Verkaufs

Streitwertbemessung im Rahmen eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs richtet sich nach der Lizenzanalogie

Der Streitwert für einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des unbefugten Verwendens eines Fotos im Rahmen eines privaten eBay-Verkaufs bemisst sich unter Zugrundelegung der Lizenzanalogie auf 300 €. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall machte ein Kläger einen Unterlassungsanspruch sowie einen Schadenersatzanspruch wegen der Verwendung eines Fotos durch den Beklagten geltend. Den Streitwert für das Unterlassungsbegehren bemaß der Kläger mit 6.000 €. Zudem verlangte er Schadenersatz in Höhe von 300 €. Der Beklagte nutzte ein vom Kläger gefertigtes Produktfoto für einen privaten eBay-Verkauf.... Lesen Sie mehr



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