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Montag, 6. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Steuern“ veröffentlicht wurden

Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10.05.2023

Steuerliche Betriebsprüfung ist auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig

Erben müssen Betriebsprüfung dulden

Die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungs­zeiträume ist auch dann zulässig, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über. Dazu gehört auch die Duldung der Betriebsprüfung. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden. 816/20).

Geklagt hatten zwei Söhne, die jeweils Miterbe nach ihrem verstorbenen Vater geworden waren. Der Vater betrieb bis zu seinem Tod ein Bauunternehmen. Der Betrieb wurde von den Söhnen nicht weitergeführt. Das beklagte Finanzamt ordnete dennoch eine Betriebsprüfung für mehrere zurückliegende Jahre an. Die Söhne waren der Auffassung, dass eine Betriebsprüfung nur erfolgen dürfe, solange der Inhaber selbst Auskünfte zu der betrieblichen Tätigkeit geben könne und der Betrieb noch existiere. Eine Betriebsprüfung nach dem Tod des Betriebsinhabers sei daher unzulässig.Das Hessischen Finanzgericht hat die Klage abgewiesen. Nach § 193... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 03.09.2020
- 23 U 34/16 -

Airline muss Steuern und Gebühren separat ausweisen

Endpreis muss vor Buchung aufgeschlüsselt werden

Fluggesellschaften müssen den Preis für das Flugticket zu Beginn der Buchung aufschlüsseln und neben dem Endpreis auch den reinen Flugpreis, Steuern, Flughafengebühren und weitere Entgelte ausweisen. Das hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen EasyJet entschieden. Damit bestätigte das Kammergericht eine Entscheidung des Landgerichts Berlin.

EasyJet hatte bei der Flugbuchung auf seiner Internetseite nur den Endpreis inklusive Steuern angegeben. Wie sich der Endpreis im Einzelnen zusammensetzte, war nicht erkennbar. Der vzbv sieht darin einen Verstoß gegen die Europäische Luftverkehrsdienste-Verordnung. Diese schreibt vor, dass neben dem Endpreis der reine Flugpreis, Steuern, Flughafengebühren und sonstige Gebühren, Zuschläge... Lesen Sie mehr



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