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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sächsisches Oberverwaltungsgericht“ veröffentlicht wurden

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17.04.2012
- 2 A 520/11 -

Kein Anspruch des Schulträgers auf Erstattung von Kopierkosten für den Unterricht

Garantierte Lernmittelfreiheit umfasst auch Kopierkosten für die Anfertigung von Unterrichtsmaterial

Öffentliche Schulträger haben keinen Anspruch gegenüber den Eltern ihrer Schüler auf die Erstattung von Kopierkosten für Unterrichtsmaterial. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit die gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden bestätigt.

Im vorliegenden Fall war eine Klage der Gemeinde Königswartha gegen die Mutter von zwei Schülern, welche die Grund- und Mittelschule besuchen. Von dieser verlangte die Gemeinde die Erstattung von Kopierkosten für die Anfertigung von Unterrichtsmaterial in Höhe von 34,95 €.Für den geltend gemachten Zahlungsanspruch besteht nach Auffassung des Gerichts keine Rechtsgrundlage. Das Schulgesetz stelle keine Anspruchsgrundlage zur Verfügung. Auch allgemeine Erstattungsansprüche stünden der Gemeinde als Schulträgerin nicht zur Verfügung. Mit der Herstellung der Kopien habe sie keine Aufgabe der Eltern für diese ohne deren Auftrag wahrgenommen.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 03.02.2011
- 2 A 54/09 -

Sächsisches OVG: Unterschiedliche Besoldung für Richter in Sachsen noch hinnehmbar

Angleichung der Richter und höheren Angestellten im Bund erfolgte bereits zum 1. April 2008

Die unterschiedliche Besoldung für Richter und Beamte im höheren Dienst in Sachsen bis Ende 2009 ist gerade noch hinnehmbar. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte das Gericht über die Berufung einer Richterin am Amtsgericht aus Sachsen zu entscheiden. Sie erhielt bis Ende 2009 auf 92,5 % abgesenkte Bezüge. Nach der sogenannten Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung des Bundes konnten jedoch Richter und Beamte, die ihre Befähigungsvoraussetzungen, wie Studium und Vorbereitungsdienst, überwiegend in den alten Bundesländern... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27.01.2011
- 3 C 2/09 -

Sächsisches OVG: Sonntagsöffnung in Ausflugsorten in Sachsen rechtmäßig

Ausflugsorte mit besonderem Besucheraufkommen dürfen sonntags Geschäfte bestimmter Branchen öffnen

In Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen in Sachsen dürfen Verkaufsstellen weiter sonntags geöffnet werden. Dies entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht und wies damit einen Normenkontrollantrag der Evangelischen Landeskirche zurück.

Im zugrunde liegenden Fall wandte sich die Landeskirche mit einem Normenkontrollantrag gegen eine vom vormaligen Regierungspräsidium Dresden (nunmehr: Landesdirektion Dresden) am 15. Juli 2008 erlassene Rechtsverordnung. In dieser Verordnung werden zum einen die Gemeinden Eibau und Oybin (beide Landkreis Löbau-Zittau) zu Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen erklärt. Zum anderen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.07.2010
- 4 B 460/09 -

Erdgasfernleitung "Opal" in Sachsen darf vorläufig weitergebaut werden

Gericht ordnet Mindestabstände für Sprengungen an

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat beschlossen, dass die insgesamt etwa 480 km lange "Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung" OPAL vorläufig weitergebaut werden darf. Zudem ordnete das Gericht weiterhin die Einhaltung von Mindestabständen für Sprengungen an.

Die Erdgasleitung soll die in Greifswald anlandende Ostseepipeline ("Nord Stream") mit bereits bestehenden Erdgasfernleitungen verbinden und dadurch zur Sicherung der Gasversorgung in Deutschland sowie in anderen Staaten der Europäischen Union beitragen. Die Eilverfahren, für die das Sächsische Oberwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig ist, betreffen den 45 km langen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.06.2009
- 3 BS 179/07 -

Staatliches Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig

Sportwetten dürfen zur Eindämmung von Spielsucht nur durch das Land selbst vergeben werden

Das im Freistaat Sachsen grundsätzlich geltende staatliche Monopol für die Veranstaltung von Sportwetten verstößt seit In-Kraft-Treten des Glücksspielstaatsvertrages und des hierzu ergangenen Sächsischen Ausführungsgesetzes aller Voraussicht nach weder gegen die grundgesetzlich in Art. 12 GG gewährleistete Berufsfreiheit noch gegen die europarechtlich garantierte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 43 und Art. 49 EG). Eine für sofort vollziehbar erklärte Untersagung einer Vermittlung von Sportwetten durch eine Privatperson unter Abänderung einer anderslautenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden wurde vom Sächsischen Oberveraltungsgericht für zulässig angesehen.

Zur Begründung seiner im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidung führt das Sächsische Oberverwaltungsgericht aus: Auf der Grundlage des am 01.01.2008 in Kraft getretenen Staatsvertrages zum Glücksspielwesen und des hierzu ergangenen Sächsischen Ausführungsgesetzes sei dem Antragsteller zu Recht die Vermittlung von Sportwetten untersagt worden. Er sei nicht im... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.01.2008
- 5 B 537/07 -

Dresdner Studenten müssen keine Zweitwohnungssteuer bei Zweitwohnsitz neben dem "Kinderzimmer" zahlen

Eine Zweitwohnungssteuer darf auf Grundlage der Zweitwohnungssteuersatzung der Landeshauptstadt Dresden i. d. F. vom 30.3.2006 nur erhoben werden, wenn auch die zweite Wohnung dem Wohnungsbegriff der Sächsischen Bauordnung entspricht. Daran fehlt es bei Studenten, die im elterlichen Haushalt ihr "Kinderzimmer" beibehalten und am Studienort eine Zweitwohnung nutzen. Dies entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht. Es wies einen Antrag der Landeshauptstadt Dresden auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 10.7.2007 - 2 K 374/07 - zurück.

Zur Begründung führte der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts aus, dass die Zweitwohnungssteuersatzung der Landeshauptstadt Dresden eindeutig formuliert sei. Zutreffend habe deshalb das Verwaltungsgericht eine Zweitwohnungssteuerpflicht von Studenten verneint, die neben ihrer Studienwohnung in Dresden an ihrem Heimatort lediglich ihr "Kinderzimmer" in der elterlichen Wohnung... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 12.11.2007
- 5 BS 336/07 -

Dresdner Elbtalbrücke (Waldschlösschenbrücke) darf gebaut werden

Gericht hebt Baustopp der Elbtalbrücke auf

Mit dem Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden darf begonnen werden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Anträge dreier Naturschutzverbände auf vorläufigen Baustopp abgelehnt. Den anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9.8.2007 (3 K 712/07) hat es geändert. Dabei hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht zugleich Auflagen zum Schutz der Fledermausart Kleine Hufeisennase verfügt.

In dem Beschwerdeverfahren stritten die Beteiligten im Wesentlichen über eine mögliche Gefährdung der streng geschützten Fledermausart Kleine Hufeisennase durch die beabsichtigte Errichtung und Nutzung der Waldschlößchenbrücke. Insbesondere wurde eine Gefährdung aufgrund des sog. „Falleneffekts“ geltend gemacht. Die Fledermäuse würden durch die bei Dunkelheit um die Beleuchtung der... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 02.05.2007
- 2 B 82/07 -

Beamtenbeurteilung darf Widerspruchsrecht des Betroffenen nicht "abkaufen"

Die dienstliche Beurteilung eines Beamten darf nicht dazu missbraucht werden, dem Betroffenen das ihm zustehende Widerspruchsrecht „abzukaufen“, indem ihm für den Fall eines entsprechenden Verzichts eine bessere Beurteilung in Aussicht gestellt wird. Mit dieser Begründung hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die dienstliche Beurteilung eines Polizeibeamten für rechtswidrig erklärt und den Freistaat Sachsen zu einer neuen Beurteilung verpflichtet.

Der Kläger, ein im Dienste des Freistaates Sachsen stehender Polizeibeamter, hatte sich mit seiner turnusgemäß erfolgten dienstlichen Beurteilung nicht einverstanden erklärt und Einwände gegen die Bewertung seiner beruflichen Leistungen erhoben. Daraufhin wurde ihm eine bessere Beurteilung vorgelegt. Zur Voraussetzung wurde dabei jedoch gemacht, dass der Polizeibeamte vorab auf einen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25.04.2007
- 1 L 453/05 -

Kürzung des Weihnachtsgeldes für sächsische Beamte ist rechtmäßig

Besoldung auch nach Kürzung noch amtsangemessen

Der Kläger des Verfahrens, ein Richter im Landesdienst, hatte in den Vorjahren Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld) nach bundesrechtlichen Bestimmungen erhalten. Mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 hat der Bund eine Öffnungsklausel für die Länder geschaffen, das Weihnachtsgeld eigenständig zu regeln. Hiervon hat das Land Sachsen-Anhalt mit dem Sonderzahlungsgesetz vom 25. November 2003 Gebrauch gemacht. Beamte und Richter erhielten seitdem - nach Gruppen differenziert - ein geringeres Weihnachtsgeld als bisher.

Für das Jahr 2003 hat der Kläger die ungekürzte Fortzahlung einer Sonderzuwendung auf der Grundlage der früheren bundesrechtlichen Regelung beantragt. Dies hatte die Oberfinanzdirektion Magdeburg abgelehnt. Dagegen betrieb der Kläger erfolglos das Widerspruchsverfahren und unterlag auch mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 31.01.2007
- 5 B 522/06 -

Gemeinden müssen Bürger nicht für Straßenbau zahlen lassen

Höhe der Kostenbeteiligung darf von Gemeinde individuell festgesetzt werden

Sächsische Gemeinden sind nicht verpflichtet sog. Straßenbaubeitragssatzungen zu erlassen und ihre Bürger auf deren Grundlage zu den Kosten für die Erneuerung und Verbesserung der in gemeindlicher Zuständigkeit stehenden Straßen heranzuziehen. Für den Fall, dass eine Gemeinde ihre Bürger über eine solche Satzung zu den Kosten heranzieht, ist es nicht zu beanstanden, wenn sie den Umfang der Kostenerstattung auf einen Betrag von 6 - 10 % beschränkt. Dies folgt aus einer Grundsatzentscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, mit der dieses eine rechtsaufsichtliche Beanstandung des Landkreises Kamenz gegenüber der Gemeinde Ralbitz-Rosenthal aufhob.

Die Gemeinde Ralbitz-Rosenthal erließ am 27.4.2000 eine Straßenbaubeitragssatzung, durch welche sie ihre Bürger im Umfang von 6 bis 10 % an den beitragsfähigen Kosten für ihre Straßenbaumaßnahmen heranzog. Dies beanstandete der Landkreis Kamenz mit Bescheid vom 17.2.2003. Zugleich verpflichtete es die Gemeinde dazu, ihre Bürger - je nach Art der Straße - im Umfang von mindestens 16,67... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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