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Montag, 6. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pfändbares Arbeitseinkommen“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.05.2023
- 5 AZR 273/22 -

Pfändungsfreibetrag: Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung

Geldwerter Vorteil für PKW-Nutzung kein pfändbarer Teil des Arbeitsentgelts

Die vereinbarte Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist regelmäßig eine Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und damit ein Sachbezug iSv. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO*. Der Wert dieses Sachbezugs beläuft sich grundsätzlich auf 1 % des Listenpreises des PKW zzgl. Sonderausstattungen und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung. Nach § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO darf dieser Wert allerdings nicht die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts übersteigen. Der unpfändbare Betrag des Entgelts muss dem Arbeitnehmer in Geld ausgezahlt werden. Zur Ermittlung des pfändbaren Teils des Einkommens sind Geld- und Sachleistungen nach den vollstreckungs­rechtlichen Vorschriften zusammenzurechnen. Nicht einbezogen wird dabei laut Bundes­arbeits­gericht der steuerlich zu berücksichtigende geldwerte Vorteil für die Nutzung des PKW auf dem Weg von der Wohnung zum Betrieb in Höhe von monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungs­kilometer (sog. 0,03 %-Regelung).

Der verheiratete und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger ist bei der Beklagten in der Marketing-Abteilung beschäftigt. Im Laufe des Arbeitsverhältnisses hat die Beklagte ihm anstelle einer Entgelterhöhung einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen. Die Entgeltabrechnungen des Klägers weisen neben dem Bruttomonatsgehalt (zuletzt 4.285,00 Euro) geldwerte Vorteile für die PKW-Nutzung (445,00 Euro) und die Entfernungs-kilometer (747,60 Euro) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (56 km) aus. Aus der Summe dieser drei Beträge hat die Beklagte nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung das Nettoentgelt und nach weiterem Abzug der... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.04.2022
- 23 Sa 1254/21 -

Tarifliche Corona-Prämien sind pfändbar

Tarifliche Corona-Prämien kein unpfändbares Arbeitseinkommen

Nach Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Berlin-Brandenburg sind die tariflichen Corona-Prämien im Bereich des regionalen Nahverkehrs für die Jahre 2020 und 2021 kein unpfändbares Arbeitseinkommen und können unter Beachtung der Pfändungs­frei­grenzen gepfändet werden.

Ein Omnibusfahrer im Personennahverkehr hat im Rahmen eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen die pfändbaren Anteile seines Arbeitseinkommens an die Insolvenzverwalterin abgetreten. Seine Arbeitgeberin zahlte an ihre Beschäftigten im Jahr 2020 und 2021 eine tarifvertraglich geregelte Corona-Prämie. Voraussetzung für die Zahlung ist nach der tarifvertraglichen Regelung ein bestehendes... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.10.2021
- 8 AZR 96/20 -

Entgeltumwandlung nach Pfändungs- und Über­weisungs­beschluss als pfändbares Arbeitseinkommen

Bundes­arbeits­gericht gibt Revision statt

Eine zwischen einem der beiden Geschiedenen und seinem Arbeitgeber vereinbarte Entgeltumwandlung zu zahlende Versicherungsprämie für eine Lebensversicherung (Direktversicherung) gehört nicht zum pfändbaren Arbeitseinkommen nach einer Ehescheidung. Das hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Der Kläger ist der geschiedene Ehemann der Streitverkündeten. Die Beklagte ist deren Arbeitgeberin. Im Rahmen der Scheidung des Klägers und der Streitverkündeten war es zu einer Vereinbarung über die Aufteilung von Schulden aus einem laufenden Bauprozess gekommen. In diesem Zusammenhang wurde die Streitverkündete im Wege eines familiengerichtlichen Versäumnisbeschlusses zur Zahlung... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.10.2008
- 6 Sa 1025/07 -

Gehaltspfändung: Bewertung des Sachbezugs "Privatnutzung eines Firmenwagens"

Auf Steuervorschriften kann Bezug genommen werden

Bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens ist das in Geld gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil der Privatnutzung des vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeugs zusammenzurechnen. Die Privatnutzung eines Firmenwagens stellt keinen unpfändbaren Bezug im Sinne von § 850 a ZPO dar. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.

Hintergrund des Rechtsstreits war ein Streit um die Berücksichtigung des einem Mitarbeiter (Insolvenzschuldner) arbeitsvertraglich zustehenden Sachbezugs der Privatnutzung eines Firmenwagens. Nach dem Arbeitsvertrag hatte der Mitarbeiter einen Anspruch auf ein monatliches Nettogehalt von € 1.000,00 und die Überlassung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzung. Der Arbeitgeber... Lesen Sie mehr



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