die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.08.2011
- 1 M 127/11 -
OVG Mecklenburg-Vorpommern: FDP erhält keine Genehmigung für zusätzliche Wahlplakate
Anzahl der Wahlsichtwerbung hängt von notwendiger Selbstdarstellung der Partei ab
Die FDP erhält keine weitere Genehmigung für zusätzliche Wahlplakate in Eggesin. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden und damit die Beschwerde des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern zurückgewiesen.
Im hiesigen Fall hat der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der FDP Beschwerde eingelegt, mit dem Ziel den Bürgermeister der Stadt Eggesin zu verpflichten, weitere Sondernutzungserlaubnisse für Wahlsichtwerbung zu erteilen.Das Anbringen von Wahlsichtwerbung im öffentlichen Straßenraum ist eine nach dem Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern erlaubnispflichtige Sondernutzung. Dabei haben die zur Wahl zugelassenen Parteien einen Anspruch aus Verfassungsrecht darauf, in angemessener Weise Wahlsichtwerbung im Straßenraum zu betreiben. Dieser Anspruch ist allerdings auf einen Umfang beschränkt, der für die Selbstdarstellung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.08.2011
- 1 M 146/11, 1 M 145/11 -
OVG Mecklenburg-Vorpommern: NPD hat teilweise Anspruch auf Sondernutzungserlaubnis für weitere Wahlwerbeplakate
Je größer die Gemeinde, desto mehr Plakate für die NPD
Die Beschwerde der NPD wegen Genehmigung zusätzlicher Wahlplakate in Löcknitz ist erfolglos, in Wolgast jedoch teilweise erfolgreich. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im vorliegenden Beschwerdeverfahren begehrt die NPD die Aufhebung des angegriffenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts sowie den Amtsvorsteher des Amtes Löcknitz-Penkun zu verpflichten, weitere Sondernutzungserlaubnisse für Wahlsichtwerbung zu erteilen.Das Anbringen von Wahlsichtwerbung im öffentlichen Straßenraum ist eine nach dem Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.04.2011
- -
OVG Mecklenburg-Vorpommern: NPD-Kundgebung am 1. Mai 2011 in Greifswald darf stattfinden
Begriff „Fremdarbeiterinvasion“ erfüllt bei erforderlicher objektiver Betrachtungsweise nicht Straftatbestand der Volksverhetzung
Die NPD-Demonstration unter dem Motto „Unsere Heimat – unsere Arbeit! Fremdarbeiterinvasion stoppen!“ darf wie geplant am 1. Mai 2011 durchgeführt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und stellte auf die Beschwerde des NPD-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Verbotsverfügung des Oberbürgermeisters der Hanse- und Universitätsstadt Greifswald wieder her.
Anders als das Verwaltungsgericht hat das Oberverwaltungsgericht eine Strafbarkeit des Mottos der Versammlung „Unsere Heimat – unsere Arbeit! Fremdarbeiterinvasion stoppen!“ nicht zu erkennen vermocht. Der Begriff „Fremdarbeiterinvasion“ könne bei der erforderlichen objektiven Betrachtungsweise in einem Sinne verstanden werden, der nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.04.2010
- 4 K 13/09 und 4 K 14/09 -
Bäderverkaufsverordnung Mecklenburg Vorpommern – Erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten unzulässig
Verkauf an Sonn- und Feiertagen erfüllt nicht geforderten Ausnahmecharakter des werktäglichen Verkaufs
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat die Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten, Weltkulturerbestädten sowie in anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr vom 17. April 2009 für unwirksam erklärt.
Das Gericht führte zunächst aus, dass der Landesgesetzgeber selbst mit den Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes seiner besonderen Verpflichtung zum Schutz der Sonn- und Feiertage nachgekommen sei, die ihm nach dem Grundgesetz und der Landesverfassung obliege (Art. 4 Abs. 1 und 2 Grundgesetz i.V.m. 140 Grundgesetz sowie Art. 5 Abs. 3 und Art. 9 Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.05.2009
- 2 M 77/09 -
OVG Mecklenburg-Vorpommern untersagt Internetveröffentlichung von Daten über EU-Agrarzahlungen
OVG äußert Zweifel an Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung von betroffenen EU-Fonds durch öffentliche Kontrolle
Das Landwirtschaftsministerium M-V darf vorläufig nicht, die Höhe der an die Antragstellerin für das EU-Haushaltsjahr 2008 geleisteten Zuwendungen sowie ihre dazugehörigen Daten im Internet veröffentlichen bzw. veröffentlichen lassen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern.
Die Antragstellerin, eine in der Landwirtschaft tätige Gesellschaft, war in erster Instanz mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Veröffentlichung der Daten vor dem Verwaltungsgericht Schwerin gescheitert. Das Verwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass der mit der öffentlichen Bekanntmachung der Daten verbundene Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05.11.2008
- 3 L 281/03 -
Bebauungsplan muss an geänderte Marktverhältnisse angepasst werden - Stadt wendet sich erfolgreich gegen Bau eines Factory Outlet-Centers
Kein Bau eines Factory Outlet Centers in Kessin
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald hat auf die Berufung der Hansestadt Rostock eine Genehmigung zur Errichtung eines sog. Factory Outlet Centers – FOC - in Gemeinde Kessin bei Rostock aufgehoben.
Bereist im Jahre 1999 war der Bau des Centers durch Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts gestoppt worden. Nach Einholung eines weiteren Gutachtens zur Frage der Kaufkraft- und Umsatzeinbußen durch das geplante FOC für die Rostocker Innenstadt hatte das Verwaltungsgericht Schwerin die Klage der Hansestadt abgewiesen, weil sich negative Auswirkungen für den Handel in der Innenstadt... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10.10.2007
- 1 L 256/06 -
Kanalbaubeiträge der Volkswerft Stralsund aufgehoben
Berechnung nach Geschosshöhe ist gleichheitswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat der Berufung der Volkswerft Stralsund gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 21. Juni 2006 (Az. 3 A 561/04) stattgegeben und die sechs Bescheide des Oberbürgermeisters der Hansestadt Stralsund über die Erhebung von Kanalbaubeiträgen bei der Volkswerft Stralsund in Höhe von insgesamt ca. 6,8 Mio Euro aufgehoben.
In ihrer im Anschluß an die Verkündung der Entscheidung abgegebenen kurzen mündlichen Begründung verwies die Vorsitzende des 1. Senats, Frau Präsidentin des OVG Kohl darauf, dass die Beitragserhebung nach Maßgabe der Satzung der Hansestadt Stralsund wegen der Besonderheiten der Grundstückssituation der Klägerin (übergroßes Grundstück mit aufstehender 75m hoher Werfthalle) nicht sachgerecht sei.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.06.2007
- 1 L 194/06, 1 L 241/06, 1 L 242/06, 1 L 243/06, 1 L 257/06 -
Zweitwohnungssteuer bei Studenten mit zusätzlichem "Kinderzimmer" rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in mehreren Entscheidungen die Heranziehung von Studenten, die an ihren Studienorten in Rostock bzw. Neubrandenburg mit Nebenwohnsitz gemeldet waren und daneben ihren Erstwohnsitz am Wohnsitz ihrer Eltern beibehalten hatten, für rechtswidrig erklärt und die entsprechenden Steuerbescheide aufgehoben.
Das Gericht hat in seinen Entscheidungsgründen zwar die jeweils zugrundeliegenden Ortssatzungen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für wirksam erachtet; die Wohnungen der Studenten am Studienort stellten jedoch keine Zweitwohnung im Sinne der Satzungen dar, wenn die Studenten daneben nur noch ein Zimmer in der elterlichen Wohnung am Heimatort beibehielten. Dieses Beibehalten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31.05.2007
- 3 M 53/07 -
G8-Gipfel in Heiligendamm: OVG Greifswald bestätigt Demonstrationsverbot für Heiligendamm
Beschränkung des Versammlungsrechts ist rechtmäßig - kein Verstoß gegen Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat das allgemeine Versammlungsverbot um Heiligendamm wieder her gestellt. Allerdings hat es eine Demonstration auf der B105 erlaubt.
Das Oberverwaltungsgericht hat das o.g. Verbot hinsichtlich einer für den 07. Juni 2007 in Form eines Sternmarsches geplanten Versammlung, deren Route u.a. durch die festgelegten Versammlungsverbotszonen bis vor das Tagungshotel führen sollte, bestätigt und eine teilweise anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin (VG Schwerin, Beschluss v. 25.05.2007 - 1 B 243/07 -) abgeändert.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006
- 1 M 46/06 -
Ende des "Führerscheintourismus" - Bei Verdacht der rechtsmissbräuchlichen Verwendung der EU-Fahrerlaubnis ist Überprüfung zulässig
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern trifft Grundsatzentscheidung
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat vor kurzem eine grundsätzliche Entscheidung zum sogenannten "Führerscheintourismus" getroffen. Hiervon spricht man plakativ, wenn jemand, dem in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, zum Erwerbeiner neuen Fahrerlaubnis in andere Staaten der Europäischen Union ausweicht; die dort erworbene Fahrerlaubnis berechtigt dann grundsätzlich auch zum Führen von Fahrzeugen in allen anderen Mitgliedsstaaten, also auch in Deutschland.
Das Gericht hat in seinem Beschluss ausgeführt, dass nach Maßgabe des in der Führerschein- Richtlinie (Richtlinie 91/439/EWG) niedergelegten Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und der hierzu vorliegenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes grundsätzlich keine Befugnis der deutschen Behörden bestehe, im Hinblick auf vor dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis eingetretene... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
