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Samstag, 4. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Notariat“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.08.2023
- NotZ(Brfg) 4/22 -

Altersgrenze für Notare ist keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters

Altersgrenze für Notare mit EU-Recht vereinbar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Altersgrenze für Notare mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Gemäß § 47 Nr. 2, § 48 a der Bundesnotarordnung (BNotO) erlischt das Amt des Notars mit dem Ende des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet.

Der Kläger ist Anwaltsnotar und wird im Laufe des Jahres 2023 das 70. Lebensjahr vollenden. Er macht geltend, die Altersgrenze verstoße gegen das sich aus Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Art. 1, Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (nachfolgend: RL 2000/78) ergebende Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. Die Altersgrenze sei angesichts eines mittlerweile eingetretenen erheblichen Nachwuchsmangels nicht mehr im Sinn von Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.04.2018
- NotZ (Brfg) 6/17 -

BGH: Ein Notar darf sich nicht "Notariat" nennen

Gesetzlich vorgesehene Amtsbezeichnung ist "Notar" oder "Notarin"

Ein Notar darf sich nicht als "Notariat" bezeichnen. Die gesetzlich in § 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung (BNotO) bestimmte Amtsbezeichnung ist "Notar" oder "Notarin". Davon darf nicht abgewichen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bezeichnete sich ein niedersächsischer Notar auf seinem Briefkopf und seinem Internetauftritt als "Notariat". Die zuständige Aufsichtsbehörde hielt dies für unzulässig und untersagte ihm die Verwendung der Bezeichnung "Notariat". Gegen diese Vorgabe erhob der Notar Klage.Das Oberlandesgericht Celle wies die Klage... Lesen Sie mehr



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