die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Koblenz, Beschluss vom 08.04.2010
- 4 Qs 10/10 -
Testamente sind vor dem Zugriff der Behörden geschützt - Keine Verwertbarkeit vor Gericht
Testamente gehören zum Kernbereich privater Lebensgestaltung und dürfen nicht beschlagnahmt werden
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass Testamente gerichtlich nicht verwertet werden dürfen. Dies soll jedenfalls dann gelten, soweit der vom Grundgesetz absolut geschützte Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung betroffen ist. Dies hängt davon ab, ob der Betroffene die Inhalte geheim halten wollte, ob die Inhalte höchstpersönlichen Charakter haben und in welcher Art und Intensität sie aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berühren.
In dem vom Landgericht zu entscheidenden Fall waren die Geschäftsräume einer GmbH durchsucht worden. Dabei fand sich in einem Safe ein verschlossener Umschlag, der mit "Testament" beschriftet war. In dem Umschlag befand sich das handschriftliche Testament des Gesellschafters und Mitgeschäftsführers der GmbH. Trotz dessen Widerspruchs öffneten die Beamten den Umschlag und fertigten Kopien von dem Testament, das eine Vermögensaufstellung des Gesellschafters mit Hinweisen auf zahlreiche Guthaben bei Banken u.a. in Luxemburg und der Schweiz enthielt. Gegen den Gesellschafter wurde daraufhin ein Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.... Lesen Sie mehr