Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 30.11.2021
- 13 C 119/21 -Unzulässige Umgehung der Mietpreisbremse durch Abschluss separater Vereinbarungen zur Wohnnutzung und Kellernutzung
Miete für Kellernutzung wird Wohnungsmiete hinzugerechnet
Werden zur Wohnnutzung und Kellernutzung zwei unterschiedliche Verträge abgeschlossen, um damit die Mietpreisbremse einzuhalten, so liegt ein unzulässiges Umgehungsgeschäft vor. Die Miete für eine... Lesen Sie mehr
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.09.2023
- 9 U 36/21 -Unberechtigte Nutzung von Kellerflächen durch Voreigentümer kann für die Bemessung der Nutzungsentschädigung des neuen Eigentümers relevant sein
Regelungen der Wohnflächenverordnung bei Berechnung von Nutzungsersatz nicht maßgeblich
Wird in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung von dem zur Räumung verpflichteten Voreigentümer genutzt, sind mitgenutzte Kellerflächen werterhöhend bei der Bestimmung des an den neuen Eigentümer zu... Lesen Sie mehr
AG München, Urteil vom 08.09.2016
- 422 C 6013/16 -Keine Pflicht des Mieters auf Verstoß gegen Mietpreisbremse hinzuweisen
Fehlender Hinweis rechtfertigt keine Anfechtung des Mietvertrags durch Vermieter aufgrund arglistiger Täuschung
Verstößt eine vereinbarte Miete gegen die Mietpreisbremse, so ist der Mieter nicht verpflichtet, den Vermieter auf diesen Verstoß hinzuweisen. Unterbleibt daher der Hinweis, ist der Vermieter nicht... Lesen Sie mehr
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.05.2014
- 2-11 S 86/14 -Langjährige Duldung einer unentgeltlichen Nutzung eines Kellerverschlags kann jederzeit widerrufen werden
Duldung führt nicht zur mietvertraglichen Einbeziehung der Nutzung
Duldet ein Vermieter über lange Jahre die unentgeltliche Nutzung eines nicht vom Mietvertrag umfassten Kellerverschlags durch einen Mieter, so kann der Vermieter die Nutzung jederzeit widerrufen.... Lesen Sie mehr
AG Hannover, Urteil vom 24.02.1986
- 548 C 10867/85 -5 % Mietminderung bei eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit des Kellers
Zwei Schränke des Vermieters stehen im Mieterkeller und schränken die Nutzung ein
Wenn der Kellerraum nicht voll nutzbar ist, kann die Miete um 5 % gemindert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor. Lesen Sie mehr
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