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Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 02.04.2020
- 7 L 272/20 -
Corona-Pandemie: Hundesalon darf öffnen
Eilantrag gegen Schließung eines Hundesalons zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus nunmehr erfolgreich
Das Verwaltungsgericht Minden hatte mit Beschluss vom 31. März 2020 den Eilantrag einer Hundesalonbetreiberin im Kreis Lippe gegen die Anordnung der Einstellung des Betriebes abgelehnt. Diesen Beschluss hat das Gericht am 2. April 2020 zu Gunsten der Antragstellerin abgeändert.
Die Antragstellerin betreibt einen Hundesalon, dessen Betriebsabläufe sie aufgrund der Corona-Pandemie zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs umstrukturierte. Kunden durften den Geschäftsraum nicht mehr betreten. Die Hunde wurden von den Hundehaltern an der Eingangstür zum Salon an die Antragstellerin übergeben. So sollte der unmittelbare Kontakt der Salonmitarbeiter zu Kunden vermieden werden. Auch ein Anbinden der Hunde vor dem Geschäftsraum ohne jeden Kundenkontakt hielt die Antragstellerin für denkbar. Am 24. März 2020 gab ihr die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zuständige Behörde auf, den Betrieb des Hundesalons als kontaktreduzierende... Lesen Sie mehr
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