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Landgericht Heidelberg, Urteil vom 27.06.2018
- 2 O 165/17 -
Grundstückseigentümer darf Nachbarn keine bestimmte Maßnahme zur Grundstücksbefestigung vorschreiben
Entsprechende Klage wäre unzulässig
Die Klage eines Grundstückseigentümers gegen einen Nachbarn zur Vornahme einer bestimmten Maßnahme zur Grundstücksbefestigung ist unzulässig. Denn dem Nachbarn darf grundsätzlich keine bestimmte Maßnahme vorgeschrieben werden. Dies hat das Landgericht Heidelberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall behauptete ein Grundstückseigentümer, dass auf einem etwa drei Meter unterhalb liegenden benachbarten Grundstück Abgrabungen stattgefunden haben, die zu einer Beeinträchtigung der Festigkeit seines Grundstücks geführt habe. Er verlangte daher von der Eigentümerin des Nachbargrundstücks die Errichtung einer Stützmauer. Da sich diese weigerte dem nachzukommen, erhob der Grundstückseigentümer Klage.Das Landgericht Heidelberg entschied gegen den Kläger. Seine Klage sei bereits unzulässig, da ein Grundstückseigentümer seinem Nachbarn im Falle einer Vertiefung gemäß § 909 BGB keine konkrete Maßnahme... Lesen Sie mehr
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