die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „erweitertes Führungszeugnis“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.03.2017
- 2 Sa 122/17 -
Ablehnung eines Bewerbers für ein Lehramt aufgrund fehlender charakterlicher Eignung
Verurteilung wegen Betruges kann Jobangebot kosten
Ein zunächst ausgewählter Bewerber auf eine Arbeitsstelle als Lehrer hat keinen Anspruch auf Einstellung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.
Im hier zu entscheidenden Fall hat das Land Berlin dem Bewerber eine Einstellung als Lehrer in Aussicht gestellt, diese aber nach Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses abgelehnt. In dem erweiterten Führungszeugnis des Bewerbers ist ein Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten aufgeführt. Nach diesem rechtskräftigen Strafbefehl wurde der Bewerber wegen versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er ohne gültigen Fahrschein S-Bahn gefahren und bei der Fahrscheinkontrolle einen verfälschten Fahrschein vorgezeigt habe.Das Gericht hat entschieden, damit fehle dem Bewerber die für eine Einstellung... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.12.2012
- 12 BV 12.526 -
Keine Leumdungsauskunft für Bewerber um Kindertagespflege
Stadtjugendamt darf nur erweitertes Führungszeugnis von Bewerbern verlangen
Neben dem Abruf eines so genannten erweiterten Führungszeugnisses über strafrechtliche Verurteilungen kann von Bewerbern nicht auch noch eine polizeiliche erweiterte Auskunft (so genannte Leumdungsauskunft) gefordert werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall forderte ein Stadtjugendamt von Bewerbern für die Erlaubnis zur Kindertagespflege eine erweiterte polizeiliche Auskunft. Damit sollten ungeeignete Bewerber identifiziert und im Interesse der betreuten Kinder ausgeschlossen werden.Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält dies nicht für möglich. Wie den jetzt bekannt gewordenen Beschlussgründen... Lesen Sie mehr