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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2022
- 9 O 257/21 -
Deckungsklagen gegen die ARAG-Rechtsschutzversicherung in Diesel-Abgas-Fällen
ARAG-Rechtsschutzversicherung zum Deckungsschutz verpflichtet
Im Landgericht Düsseldorf hat entschieden, wann die ARAG als Rechtsschutzversicherung Deckungszusagen im Zusammenhang mit der Diesel-Abgas-Problematik zu erteilen habe und wann nicht. Deckungsschutz ist zu gewähren, wenn einem bedürftigen Kläger unter dem Gesichtspunkt hinreichender Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO Prozesskostenhilfe zu bewilligen wäre. Das wird allgemein schon dann bejaht, wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger Rechts- und Tatfragen abhängt. Die Klärung solcher Fragen darf nicht in den Deckungsprozess verlagert werden.
Das LG stellt klar, dass in den Diesel-Abgas-Fällen also zu klären sei, wann die Klage eines Autokäufers wegen der Manipulation des Fahrzeugs mittels einer illegalen Abschalteinrichtung in diesem Sinne hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Zunächst entschied das Landgericht Düsseldorf zu einem Mercedes ML 350 BT 4M, gekauft am 15.06.2017, dass die beklagte ARAG-Rechtsschutzversicherung zum Deckungsschutz für ein gerichtliches Verfahren verpflichtet ist. Es ging um die Deckungszusage für ein Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart.Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage des Autokäufers gegen die Daimler AG abgewiesen.... Lesen Sie mehr
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