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Landgericht München I, Urteil vom 25.05.2023
- 12 O 6740/22 -
Nutzungsbedingungen des Streaminganbieters DAZN in Teilen intransparent und unzulässig
LG untersagt die Verwendung mehrerer Vertragsklauseln in den AGB
Mehrere Klauseln, die die DAZN Limited im Februar 2022 in seinen Nutzungsbedingungen verwendete, waren intransparent und ermöglichten dem Anbieter umfangreiche Vertragsänderungen. Das Landgericht München I beurteilte nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) die beanstandeten Klauseln als unwirksam.
Die von DAZN verwendete Preisanpassungsklausel sah vor, dass der Anbieter den Preis auch an sich verändernde Marktbedingungen anpassen konnte.Das LG bewertete die Klausel als intransparent. Für Verbraucher:innen sei nicht ersichtlich, an welchem Markt sich die Klausel orientiere. Auch würden die Kundeninteressen nicht berücksichtigt, da die Klausel keine Verpflichtung vorsähe, Preise bei Kostenreduzierungen von DAZN zu senken. Preisänderungsklauseln, die zwar das Recht des Klauselverwenders zur Preiserhöhung vorsehen, nicht jedoch die Pflicht zur Preissenkung bei Kostenreduzierung, seien unwirksam. Daran ändere sich auch nichts... Lesen Sie mehr
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