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Samstag, 4. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aktionsangebot“ veröffentlicht wurden

Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 15.07.2013
- 8 O 18/13 -

Blickfangwerbung im Internet: Auflösung eines Sternchenhinweises auf der dritten Unterseite unzureichend

Versteckte Auflösung stellt Irreführung der Verbraucher und damit Wettbewerbsverstoß dar

Ist eine auf der Interseite einer Bank befindliche Blickfangwerbung über einen günstigen Zinssatz mit einem Sternchenhinweis versehen, so ist es unzureichend, wenn dieser Hinweis erst auf der dritten Unterseite aufgelöst wird. Denn dadurch können die Verbraucher eher zufällig von den Einschränkungen des beworbenen Zinssatzes erfahren. Aufgrund dessen liegt eine Irreführung der Verbraucher und somit einen Wettbewerbsverstoß nach § 5 a UWG vor. Dies hat das Landgericht Mönchengladbach entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Bank bewarb auf ihrer Internetseite im Februar 2013 eine Geldanlage mit einem hohen Zinssatz. Tatsächlich galt der Zinssatz aber nur eingeschränkt. Diese Einschränkung wurde zwar mit Hilfe eines Sternchenhinweises aufgelöst. Die Auflösung befand sich aber erst auf der dritten Unterseite, die erst nach Betätigung dreier Links namens "jetzt Rendite sichern", "jetzt Rendite sichern - hier klicken" und "Konditionen" erreichbar war. Ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen sah darin ein vorenthalten wesentlicher Informationen und hielt die Werbung daher für unzulässig. Er klagte daher auf Unterlassung.... Lesen Sie mehr

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 29.07.2013
- 37 O 29/13 KfH -

Werbung eines Elektronikmarktes für eine Aktion "3 für 2" irreführend

Angebot des Elektronikmarktes galt lediglich für Produkte derselben Warengattung

Bewirbt eine Elektronik­markt­kette eine Aktion mit "3 für 2", wobei sich das Angebot nur auf Produkte derselben Warengattung bezieht, so muss dies auch in den Werbeanzeigen für die Kunden kenntlich gemacht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Elektronikmarktkette hatte in bundesweit geschalteten Werbeanzeigen zu Ostern geworben mit einer Aktion "3 für 2 - 3 Artikel kaufen nur 2 zahlen!". Gemäß dem Text der Werbung sollte die Aktion gelten für alle vorhandenen CDs, DVDs, Blu-rays, PC/Konsolen-Spiele und Software. In der Werbung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen,... Lesen Sie mehr



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