Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2007, 390
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2007, Seite: 390
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2007, 390:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.12.2006
- VI ZR 175/05 -
Abmahnung wegen Werbeanruf - Anwalt hat keinen Anspruch auf Anwaltskosten bei Routinefällen in eigener Sache
Wer sich als Anwalt gegen unerbetene Telefonwerbung wehrt, kann in unkomplizierten Fällen vom Anrufer nicht die Erstattung der Anwaltskosten verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2007, 390 wird teils auch als „r+s 07, 390“, „r+s 2007, S. 390“ oder „r+s 07, S. 390“ zitiert.