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Mittwoch, 15. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZIP 1995, 1110

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP),
Jahrgang: 1995, Seite: 1110

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZIP 1995, 1110:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom08.03.1995
- 5 AZR 848/93 -

BAG: Arbeitszeugnisse sind beim Arbeitgeber abzuholen

Ein Arbeitszeugnis ist grundsätzlich beim Arbeitgeber abzuholen. Denn die Zeugnisschuld ist eine Holschuld. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZIP 1995, 1110 wird teils auch als „ZIP 95, 1110“, „ZIP 1995, S. 1110“ oder „ZIP 95, S. 1110“ zitiert.