Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZIP 1995, 1110
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP),
Jahrgang: 1995, Seite: 1110
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZIP 1995, 1110:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom08.03.1995
- 5 AZR 848/93 -
BAG: Arbeitszeugnisse sind beim Arbeitgeber abzuholen
Ein Arbeitszeugnis ist grundsätzlich beim Arbeitgeber abzuholen. Denn die Zeugnisschuld ist eine Holschuld. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZIP 1995, 1110 wird teils auch als „ZIP 95, 1110“, „ZIP 1995, S. 1110“ oder „ZIP 95, S. 1110“ zitiert.