Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2024, 36
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2024, Seite: 36
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2024, 36:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.10.2023
- VIII ZR 147/22 -
BGH: Bewusst unwahre Tatsachenbehauptung des Mieters rechtfertigt nicht stets eine ordentliche Kündigung
Stellt ein Mieter im Rahmen eines Räumungsprozesses eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung auf, rechtfertigt dies nicht stets eine ordentliche Kündigung. Der Pflichtenverstoß kann aufgrund der Umstände des Einzelfalls in ein milderes Licht erscheinen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2024, 36 wird teils auch als „WuM 24, 36“, „WuM 2024, S. 36“ oder „WuM 24, S. 36“ zitiert.