Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2015, 148
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 148
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 148:
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom27.10.2014
- 6 C 1267/14 -
Kein Besichtigungsrecht des Vermieters wegen möglicher baulicher Mängel und Hinweis auf die Instandhaltungspflicht
Will ein Vermieter seine vermietete Wohnung besichtigen, so muss er dafür einen konkreten sachlichen Grund angeben. Es genügt dabei nicht, auf mögliche bauliche Mängel und auf die Instandhaltungspflicht hinzuweisen. Vielmehr müssen konkrete Mängel vorliegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2015, 148 wird teils auch als „WuM 15, 148“, „WuM 2015, S. 148“ oder „WuM 15, S. 148“ zitiert.