Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2006, 147
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2006, Seite: 147
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2006, 147:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom25.01.2006
- VIII ZR 223/04 -
BGH entscheidet zur Beweislastverteilung beim "Fogging"
Ein Mieter, der seinen Vermieter wegen eines Mangels auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, muss darlegen und beweisen, dass der Vermieter den Mangel verschuldet hat. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom23.11.2005
- VIII ZR 4/05 -
BGH erweitert Recht auf Untervermietung
Ein Mieter kann seine nicht ständig bewohnte Wohnung untervermieten. Die Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2006, 147 wird teils auch als „WuM 06, 147“, „WuM 2006, S. 147“ oder „WuM 06, S. 147“ zitiert.