wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.11.2005
VIII ZR 4/05 -

BGH erweitert Recht auf Untervermietung

Anspruch auf Untervermietung besteht auch, wenn die Wohnung nicht Lebensmittelpunkt ist

Ein Mieter kann seine nicht ständig bewohnte Wohnung untervermieten. Die Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im Fall hatte der Mieterin eine 3 1/2 Zimmerwohnung in B, die sie nur zeitweise nutzte. Sie arbeitete und wohnte überwiegend in L. Der Vermieter lehnte die Bitte der Mieterin auf Erteilung einer Erlaubnis zur Untervermietung von Teilen der Wohnung ab.

Zu Unrecht, meinte der Bundesgerichtshof (BGH). Ein Vermieter müsse die Erlaubnis gem. § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB erteilen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse habe, einen Teil des Wohnraumes einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen. An einem berechtigten Interesse fehle es nicht, wenn der Mieter in der Wohnung nicht seinen Lebensschwerpunkt habe. Als berechtigt, sei jedes höchstpersönliche Interesse des Mieters anzusehen. So kann ein Interesse des Mieters z.B. die Entlastung von Reise- und Wohnungskosten sein.

Die Karlsruher Richter führten in der Urteilsbegründung explizit aus, dass es im Gesetz dem Wortlaut nach keinen Anhaltspunkt dafür gebe, dass ein Anspruch auf Untermieterlaubnis nicht bestehe, wenn der Mieter in der Wohnung nicht seinen Lebensmittelpunkt habe.

Werbung

der Leitsatz

BGB § 553 Abs. 1

Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt hat.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2006
Quelle: ra-online

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 16.08.2004
    [Aktenzeichen: 20 C 29/04]
  • Landgericht Berlin, Urteil vom 07.12.2004
    [Aktenzeichen: 65 S 303/04]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Untermieter | Untervermietung | Untermiete
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2006, Seite: 249
GE 2006, 249
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2006, Seite: 740
MDR 2006, 740
 | Zeitschrift: Neue Justiz (NJ)
Jahrgang: 2006, Seite: 173
NJ 2006, 173
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2006, Seite: 1200
NJW 2006, 1200
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2006, Seite: 220
NZM 2006, 220
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2006, Seite: 147
WuM 2006, 147
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2006, Seite: 261
ZMR 2006, 261

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2251 Dokument-Nr. 2251

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2251

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung