Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2004, 226
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2004, Seite: 226
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2004, 226:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom29.12.2003
- 14 Wx 51/03 -
Halten von Giftschlangen sowie Pfeilgiftfröschen in Eigentumswohnung unzulässig
Ein Wohnungseigentümer darf in seiner Wohnung keine Giftschlangen sowie Pfeilgiftfrösche halten. Die Angst vor den Gefahren solcher Tiere berechtigt die übrigen Wohnungseigentümer auf Entfernung der Tiere zu klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2004, 226 wird teils auch als „WuM 04, 226“, „WuM 2004, S. 226“ oder „WuM 04, S. 226“ zitiert.