Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VuR 2013, 344
Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR),
Jahrgang: 2013, Seite: 344
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VuR 2013, 344:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom18.06.2013
- I-20 U 145/12 -
Internet-Handelsplattform muss Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Impressumspflicht ergreifen
Der Betreiber einer Online-Handelsplattform muss zwar nicht sämtliche Angebote darauf überprüfen, ob die Impressumspflicht nach § 5 TMG eingehalten wird. Jedoch muss er Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Impressumspflicht sicherzustellen. Dies kann durch entsprechende Belehrungen in den Nutzungsbedingungen oder durch Einfügung eines entsprechenden Felds in der Angebotsmaske erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VuR 2013, 344 wird teils auch als „VuR 13, 344“, „VuR 2013, S. 344“ oder „VuR 13, S. 344“ zitiert.